Facebook: Auch KG Berlin erklärt Freundefinder für rechtswidrig

Internet, IT und Telekommunikation
27.01.2014308 Mal gelesen
Verbraucherschützer haben gegen Facebook erneut einen Sieg errungen. Auch das Kammergericht Berlin als Berufungsgericht stellte klar, dass vor allem der Freundefinder sowie weitere AGB´s von Facebook rechtswidrig sind.

acebook ist Verbraucherschützern wegen seinem laschen Umgang mit demDatenschutz schon lange Zeit zu Recht ein Dorn im Auge. Vorliegend wendete sich die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die erneute Änderung der Nutzungsbedingungen und klagte schließlich erfolgreich vor dem Landgericht Berlin.

LG Berlin untersagt Freundefinder

Das Landgericht Berlin hatte daher Facebook mit Urteil vom 06.03.2012 (Az. 16 O 551/10) die Verwendung einiger AGB untersagt. Das gilt vor allem für die Funktion des Freundefinders. Bedenklich fand das Gericht am Freundefinder vor allem, dass Facebook dadurch Daten von Freunden ohne deren Zustimmung erhält. Daraufhin werden sie von Facebook angeschrieben, ohne dass sie hierzu zuvor ihre Einwilligung erteilet haben. So etwas ist nicht mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar, wonach jeder Betroffene im Vorfeld die Einwilligung zur Verwendung von seinem persönlichen Daten erteilen muss.

Freundefinder nicht mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar

Mittlerweile hat das Kammergericht Berlin mit Entscheidung vom 24.01.2014 (Az. 5 U 42/12) die Berufung von Facebook gegen das Urteil des Landgereichtes Berlin zurückgewiesen. Der Volltext dieses Urteils wurde bislang noch nicht veröffentlicht. Das Urteil des Kammergerichtes Berlin verwundert nicht. Viele Klauseln von Facebook sind mit dem deutschen Datenschutzrecht nicht vereinbar.

Nähere Informationen auch zu der Rechtswidrigkeit der Nutzungsbedingungen anderer sozialer Netzwerke - wie Google , YouTube, Twitter und XING - können Sie unserer Serie zu Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke entnehmen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke