Abofallen-Abzocke durch JW Handelssysteme GmbH u.a. auf melango.de

Internet, IT und Telekommunikation
02.08.2013397 Mal gelesen
Die JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango.de GmbH) versucht auch nach Einführung der Button-Lösung Verbraucher in eine Abofalle zu locken. Sie macht unter anderem auf den Seiten www.melango.de sowie www.wir-lieben-grosshandelspreise.de verlockende Angebote über Restposten-Schnäppchen, ohne im Button auf die Kostenpflicht hinzuweisen. Dies hat kürzlich das Landgericht Leipzig in einem aktuellen Urteil untersagt.

Die JW Handelssysteme GmbH (die Melango.de GmbH firmiert seit April 2013 unter dem Namen JW Handelssysteme GmbH) betreibt im Internet einige Portale wie www.melango.de sowie www.wir-lieben-grosshandelspreise.de, die sich offiziell an Gewerbetreibende, Geschäftskunden und Freiberufler richten. Gleichwohl melden sich dort auch viele Verbraucher an, weil dieser Hinweis unauffällig im Kleingedruckten gemacht wird und die zum Bestellen der Produkte erforderliche Registrierung auch ohne Eingabe des Firmennamens erfolgen kann. Dabei wird auf dem Anmelde-Button nicht darauf hingewiesen, dass durch das Klicken ein gewerblicher kostenpflichtiger Zugang bestellt wird. Es steht darauf lediglich "Jetzt anmelden" angegeben. Lediglich am rechten Rand der Bildschirmseite befindet sich ein dezenter Hinweis auf den Preis. Die überraschten Verbraucher erhalten eine Rechnung über eine Grundgebühr in Höhe von 249,- € und eine Aufnahmegebühr in Höhe von 199,- €.

Hiergegen ging die Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich vor. Das Landgericht Leipzig entschied mit Urteil vom 26.07.2013 (Az. 08 O 3495/12), dass die JW Handelssysteme GmbH dies zu unterlassen hat.

Hinweis auf Zahlungspflicht im Button erforderlich

Hierzu stellte das Gericht fest, dass der Betreiber unter anderem gegen § 312g Abs. 3 BGB verstoßen hat, weil der Button nicht ordnungsgemäß beschriftet worden ist. Es fehlt der Hinweis auf die Zahlungspflicht etwa durch die Beschriftung mit "zahlungspflichtig bestellen".

Verbraucherschutz darf nicht von JW Handelssysteme GmbH ausgehöhlt werden

Dies gilt, obwohl die von der JW Handelssysteme GmbH betriebenen Portale melango.de sowie www.wir-lieben-grosshandelspreise.de sich eigentlich an Geschäftskunden und nicht an Verbraucher richten. Denn dieser Hinweis ist aufgrund der Gestaltung der Webseite leicht zu übersehen. Daran ändert auch nichts, dass sich eine entsprechende eindeutig formulierte Klausel in den AGBs des Anbieters befindet. Denn dieser liest sich der gewöhnliche Verbraucher nicht vor Vertragsabschluss durch. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass es sich um eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB handelt. Das Gericht hat also hier zutreffend erkannt, dass Verbraucher bewusst in eine Abofalle gelockt werden.

Derzeit steht noch nicht fest, inwieweit dieses Urteil rechtskräftig wird. Die JW Handelssysteme GmbH könnte gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Mal sehen, ob es dazu kommt. Eine ähnliche Entscheidung hat übrigens das Amtsgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 16.07.2013 (Az. 4 C 476/12) getroffen, die das ebenfalls von der JW Handelssysteme GmbH betriebene Portal mega-einkaufsquellen.de betrifft. Auch gegen den Rechtsvorgänger Melango.de GmbH sind schon einige Urteile ergangen.

Verbraucher sollten sich gegen Abofallen wehren

Wer als Verbraucher in eine Abofalle geraten ist, sollte keinesfalls vorschnell zahlen, auch wenn die Firmen gehörig Druck machen. Vielmehr sollte er sich von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Auch Unternehmen sind hier nicht immer schutzlos.

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