LG Osnabrück: Ping-Anrufe sind Betrug

Internet, IT und Telekommunikation
08.03.2013336 Mal gelesen
Bereits zahlreiche Verbraucher wurden bereits durch sogenannte Ping-Anrufe mit Mehrwertdiensten abgezockt. In diesem Zusammenhang ist ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichtes Osnabrück zu begrüßen, dass im zugrundeliegenden Fall einen vollendeten Betrug bejaht hat.

Die Masche bei sogenannten Ping-Anrufen läuft so ab, dass die Betroffenen per Zufallsprinzip über den Computer kurz angerufen werden. Noch ehe sie abheben können, wird wieder aufgelegt. Auf dem Handy wird dann eine teure Mehrwertdienstenummer hinterlassen Doch viele der Angerufenen fallen darauf herein und rufen arglos zurück. So war es auch im zugrundeliegenden Sachverhalt, in dem erschwerend hinzukam, dass die Nummer nicht auf dem Display des Handys angezeigt wurde. Nach den Feststellungen des Gerichtes riefen mindestens 660.000 der Angerufenen zurück und bekamen nur eine kurze Ansage vom Band zu hören. Pro Gespräch wurde dabei eine Gebühr in Höhe von 98 Cent berechnet und dem jeweils Betroffenen vom Telefonanbieter in Rechnung gestellt.

 

Dafür verurteilte das Landgericht Osnabrück laut Pressemeldung vom 06.03.2013 zwei mutmaßliche Täter wegen vollendeten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten-obwohl aufgrund des Einschreitens der Bundesnetzagentur kein Geld an die Angeklagten ausbezahlt worden war. Dabei setzte es die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Eine weitere Person kam milder davon: Sie war nach den Feststellungen des Gerichtes nur Gehilfin und muss eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen bezahlen. Nach Einschätzung des Gerichtes ist ein Gesamtschaden in Höhe von mindestens 516.000 Euro entstanden.

 

Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

 

Bei wem nur kurz auf dem Handy oder auch im Festnetz angeklingelt wird, der sollte misstrauisch sein. Dies gilt vor allem dann, wenn die Nummer mit 0137, 0900 oder 0180 beginnt. Das Gleiche gilt auch bei Anzeige einer Kurzrufnummer aus 5 Ziffern oder wenn überhaupt keine Nummer auf Ihrem Display erscheint.

 

Wer auf diese Abzocke hereingefallen ist, sollte sich am besten an die Bundesnetzagentur wenden, damit diese die Nummer sperrt und ein sogenanntes Inkassierungsverbot verhängt. Dann kann das Geld nicht an die Betrüger ausbezahlt werden. Unter Umständen ist auch eine Strafanzeige sinnvoll. Schließlich sollten Sie sich auch mit Ihrem Telefonanbieter in Verbindung setzen, der Rechnung schriftlich widersprechen und das Geld zurückfordern. Dabei sollte unbedingt die Frist gewahrt werden. Wir helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

  

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