Pinkelnd auf Google Street View –Franzose klagt gegen Google

Pinkelnd auf Google Street View –Franzose klagt gegen Google
06.03.2012552 Mal gelesen
Ein Franzose klagt gegen Google, weil er auf einem Bild auf Street View beim Pinkeln zu sehen ist. Google will jedoch hart bleiben.

Von den Kamerawagen von Google Street View kann jedermann  jederzeit erwischt werden. Rechtlich ist  dagegen nichts einzuwenden, wenn Personen lediglich als Beiwerk auf Bildern von öffentlichen Orten zu sehen sind, dann greift das Recht am eigenen Bild nicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, macht Google auf den Fotos für Street View noch die Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich.

In peinlicher Pose

Das Verwischen des Gesichts reicht jedoch oft nicht wirklich aus, um einen Menschen unkenntlich zu machen, vor allem nicht gegenüber Leuten, die ihn gut kennen und schon gar nicht, wenn er auch noch vor seinem eigenen Haus steht. Und genau so ging es einem Franzosen, der bereits im November 2010  auf eine Aufnahme von Google Street View geriet und jetzt im Internet zu bewundern ist.

Das Dumme an der Sache: Als ihn der Kamerawagen erwischte, gab der Mann gerade einem natürlichen Bedürfnis nach und tat das, was man auch mit "sein Wasser abschlagen" umschreibt - und das am helllichten Tage mitten in seiner Einfahrt. Seinen Angaben zufolge hatte er sich durch das geschlossene Hoftor vor den Blicken anderer verborgen gefühlt. Die Kamera auf dem Auto von Street View war jedoch so hoch montiert, dass sie über das Tor hinweg fotografierte. Leute aus der Gemeinde würden ihn trotz des unkenntlich gemachten Gesichtes und des verwischten Kennzeichens eines ebenfalls auf dem Bild zu sehenden Autos erkennen, meint der Mann nun.

Entfernung des Bildes und Schadensersatz

Dass Google Street View ihn seiner Ansicht nach zum Gespött der Leute in seinem Wohnort gemacht hat, will der Franzose nicht auf sich sitzen lassen. Er verlangt von dem Konzern, dass das Bild, welches ihn seinem Harndrang nachgebend zeigt, von Street View entfernt wird. Außerdem möchte er 10 000 Euro Schadenersatz haben.

Diesem Ansinnen will Google jedoch keinesfalls entsprechen. Der Anwalt, der die Sache für Street View bearbeitet, will erreichen, dass die Klage des Franzosen abgewiesen wird. Der Gerichtstermin ist für den 15. März angesetzt.

Mit solchen Beschwerden hat Google übrigens immer wieder zu tun: Beispielsweise klagte Ende 2010 eine Japanerin, weil auf einem Street View Bild ihre Unterwäsche in der Wohnung zu sehen war. Laut der Klage leide die Frau an einer Zwangsneurose, die durch das Dessous-Foto verschlimmert worden wäre. Auch sie verlangte Schadenersatz.        

Fazit:
Nach deutschem Recht dürfte ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Abfotografierten vorliegen, da er nicht damit rechnen muss, dass er auf seinem Grundstück beim Pinkeln abgelichtet wird. Hier wurden die Grenzen zur Privatsphäre überschritten. Demnach könnte er Google auf Unterlassung und gegebenenfalls auch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.