Wieder kreditwürdig werden nach der Privatinsolvenz | Schufa 2023

Die Schufa nach insolvenzverfahren leer bekommen
25.07.2023107 Mal gelesen
Durch eine Privatinsolvenz erneut kreditwürdig werden? Die Voraussetzungen des Insolvenzverfahrens und die Rolle der SCHUFA nach dem Insolvenzverfahren in 2023.

Nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig werden: Die Schritte zur Wiedererlangung der Kreditwürdigkeit im Überblick

Das Verbraucherinsolvenzverfahren stellt für die Betroffenen eine herausfordernde Zeit dar, welche mit starken finanziellen Einschränkungen verbunden ist. Dennoch kann es ein hilfreicher Weg sein, um die eigene Kreditwürdigkeit wiederzuerlangen. Im Folgenden betrachten wir den Weg, um im Rahmen der Privatinsolvenz erneut Bonität zu erhalten.

 

Die Rolle der SCHUFA im Privatinsolvenzverfahren

Die Wirkungen einer Privatinsolvenz auf die Kreditwürdigkeit einer Person sind oft von langer Dauer. Die SCHUFA, die größte deutsche Auskunftei, hält Informationen über Insolvenzverfahren über einen gewissen Zeitraum fest. Diese Lage kann die Kreditwürdigkeit in erheblichem Maße beeinträchtigen und es zur Herausforderung machen, künftig Kredite oder andere Finanzierungen zu erhalten. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird die Restschuldbefreiung in der SCHUFA-Akte vermerkt, was zweifellos einen unerfreulichen Eintrag darstellt und die Kreditwürdigkeit des Betroffenen herabmindert. Selbst nachdem der Eintrag zur Restschuldbefreiung gelöscht wurde, besteht die Möglichkeit, dass ein niedriger SCHUFA-Score erhalten bleibt, da die Bewertung von verschiedenen Faktoren abhängt. Neue Schulden, die während des laufenden Verfahrens entstanden sind, können beispielsweise zu einem weiteren negativen Eintrag führen.

 

Wie wird man im Wege der Privatinsolvenz wieder kreditwürdig?

Um die Kreditwürdigkeit bei Überschuldung wiederherzustellen, sind spezifische Schritte erforderlich. Zunächst muss beim zuständigen Insolvenzgericht ein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden, verbunden mit dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Es empfiehlt sich jedoch, dem Antrag einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern vorauszuschicken, bei dem eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt involviert ist. Durch eine Einigung kann oft eine schnellere Entschuldung erreicht werden, weshalb die Konsultation eines spezialisierten Anwalts ratsam ist.

 

Es ist unerlässlich, eine persönliche Beratung zur Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse in Anspruch zu nehmen. Falls der Einigungsversuch scheitert, kann der Antrag beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden die Vermögensverhältnisse, insbesondere die Schulden, ermittelt und dokumentiert. Anschließend erfolgt eine Verwertung der noch vorhandenen Vermögenswerte, beispielsweise durch Pfändung. Die Erlöse dienen zur Deckung der Verfahrenskosten und der Kosten des Insolvenzverwalters. Der verbleibende Betrag wird unter den Gläubigern aufgeteilt.

 

Daraufhin tritt die Wohlverhaltensphase ein, die eine Dauer von drei Jahren hat. Während dieser Zeit ist die finanzielle Freiheit des Schuldners stark eingeschränkt, da bestimmte gesetzliche Vorschriften erfüllt werden müssen. Es ist erforderlich, alle Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenzulegen. Bei einem Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel muss das Gericht stets informiert werden. Der Schuldner verpflichtet sich außerdem, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Das pfändbare Einkommen wird dem Insolvenzverwalter abgetreten, wobei dem Schuldner jedoch der Anteil für das Existenzminimum verbleibt. Im Falle einer Erbschaft muss die Hälfte davon abgegeben werden.

 

Das Verbraucherinsolvenzverfahren endet mit der Restschuldbefreiung, durch die die Schulden erlassen werden, die zur Insolvenz geführt haben.

 

Wie lange braucht es, um nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig zu werden?

Sowohl die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens als auch die anschließende Restschuldbefreiung von der SCHUFA werden als negative Einträge gespeichert werden. Obwohl Ihre Schulden durch die Restschuldbefreiung erlassen wurden, bleiben diese Einträge lediglich als erledigt vermerkt und werden nicht vollständig gelöscht. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass weiterhin negative Einträge bestehen, obwohl Ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bestehen.

 

Um Klarheit über die konkreten Einträge zu erhalten, kann gemäß § 15 DSGVO eine Selbstauskunft bei der SCHUFA beantragt werden. Die SCHUFA ist verpflichtet, Ihnen Auskunft über Ihre vorhandenen Daten zu geben. Auf diese Weise können Sie überprüfen, ob möglicherweise unberechtigte negative Einträge vorliegen. Bei Bedarf können Sie die Löschung solcher unberechtigten Einträge bei der SCHUFA beantragen. Um Ihnen bei der Durchsetzung der Löschung eines negativen SCHUFA-Eintrags zu helfen, kann Ihnen ein Anwalt zur Seite stehen. Dieser kann die erforderliche Unterstützung bieten und verfügt über die rechtlichen Möglichkeiten, Ihre Interessen effektiv zu vertreten und durchzusetzen,

 

Suchen Sie einen Anwalt für Insolvenzrecht, der Sie gegen die Schufa vertritt?

Wenn Sie nach einer Privatinsolvenz Hilfe benötigen oder Fragen zum Insolvenzrecht haben, ist es ratsam, die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch zu nehmen. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen zur Seite und unterstütze Sie bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens. Ferner helfe ich Ihnen bei der Wiederherstellung Ihrer Kreditwürdigkeit und gebe Ihnen wertvolle Ratschläge für Ihre finanzielle Zukunft. Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Ihr Erfolg und Ihre finanzielle Stabilität sind unser vorrangiges Ziel.

 

Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

 

Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen! 

 

Quellen zum Thema "Nach Privatinsolvenz wann wieder kreditwürdig werden."

Schufa löscht Restschuldbefreiung nach sechs Monaten: Was das bedeutet - und wen es betrifft (rnd.de)

Schufa löscht Daten über Restschuldbefreiung bereits nach sechs Monaten (handelsblatt.com)

Bundesgerichtshof verhandelt über Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz | STERN.de

Restschuldbefreiung und Schufa: Wann wird der Schufaeintrag nach einer Insolvenz gelöscht? (caritas.de)

Privatinsolvenz: Schufa löscht Schulden künftig schneller - ZDFheute

Privatinsolvenz als negativer SCHUFA-Eintrag (schuldnerberatungen.org)

https://rechtsanwaltkaufmann.de/insolvenzrecht/nach-privatinsolvenz-wieder-kreditwuerdig