Sie wollen eine Immobilie bzw. Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen? Dann sollten Sie sich nicht auf den Notar verlassen sondern einen Anwalt mit der Prüfung des Kaufvertrages und Ihrer Beratung beauftragen.
Ausgangslage beim Erwerb:
Beim Erwerb einer Immobilie oder Eigentumswohnung schreibt das Gesetz vor, dass der Kaufvertrag notariell beurkundet werden muss. Bei einem Verbrauchervertrag, also wenn auf einer Seite ein Verbraucher beteiligt ist und auf der anderen ein Unternehmen, muss der Notar den Entwurf des Kaufvertrages mindestens 14 Tage vor der Beurkundung übersenden. Beide Seiten haben dann die Möglichkeit, den Vertragsentwurf zu prüfen und Änderungswünsche mitzuteilen. Im Beurkundungstermin selbst wird der Kaufvertrag meist nur noch vom Notar vorgelesen und von allen Beteiligten - Käufer, Verkäufer und Notar - unterschrieben. Stellt eine Vertragspartei (Käufer oder Verkäufer) Fragen, werden diese selbstverständlich beantwortet. Natürlich können Käufer bzw. Verkäufer den Notar auch schon nach Erhalt des Entwurfs kontaktieren und Fragen stellen. Eine individuelle Beratung findet aber nicht statt. Dies ist auch nicht Aufgabe des Notars. Er ist unparteiischer Ansprechpartner zwischen Käufer und Verkäufer, soll Fragen unparteiisch erläutern und sicherstellen, dass der Kaufvertrag rechtlich einwandfrei formuliert ist.
Vorteile eines "eigenen" Anwalts:
Daher sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht einen eigenen Anwalt beauftragen. Ein eigener Anwalt berät Sie umfassend und geht auf Wunsch jede einzelne Klausel im Entwurf des Kaufvertrages mit Ihnen durch. Er erläutert Ihnen, was die einzelnen Klauseln bedeuten und welche alternativen Regelungsmöglichkeiten es gibt. Nur so können Sie Ihre Interessen wahren und bei Bedarf vor der Beurkundung Änderungen am Vertrag verlangen.
Wichtige Punkte im Kaufvertrag:
Ein wichtiger Punkt ist immer die Gewährleistung. Dabei geht es darum, für welche Mängel der Verkäufer haftet. Fehler können hier richtig teuer werden, etwa bei Schimmel, Baumängeln oder maroden Leitungen. Üblicherweise will der Verkäufer für altersbedingte "Mängel" nicht haften (meist handelt es sich nicht um einen Neubau), auf der anderen Seite will der Käufer verständlicherweise nicht kurz nach dem Kauf feststellen, dass diverse Reparaturen nötig sind.
Gleiches gilt für den Besitzübergang und damit den Übergang von Nutzungen und Lasten. Davon hängt ab, bis wann der Verkäufer bzw. ab wann der Käufer die Nebenkosten wie Grundsteuer, Wasser, Müll und Hausverwaltung sowie etwaige Erschließungs- und Anliegerbeiträge zu tragen hat. Geregelt werden sollte auch, wem die Nebenkostenerstattung aus dem Vorjahr zusteht bzw. wer eine eventuelle Nebenkostennachzahlung zu tragen hat.
Auch der Zahlungszeitpunkt und die Zahlungsmodalitäten sowie die Ablösung von Grundschulden durch den Kaufpreis spielen eine große Rolle.
Empfehlung:
Da der Kauf einer Immobilie bzw. einer Eigentumswohnung nicht gerade ein Alltagsgeschäft ist und sich die Kosten für Kaufpreis, Makler, Notar und Grunderwerbssteuer meist auf einen nicht unerheblichen Betrag summieren, sollten Sie nicht ausgerechnet am Anwalt sparen.
Rufen Sie am besten gleich an und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung.
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