"The Archive AG" ohne Nutzungsrechte
Dies geht aus Verträgen hervor, die der "Welt am Sonntag" vorliegen. Demnach hat "The Archive AG" die Verwertungsrechte von der Firma "Hauser Productions" erworben. "Hausner Productions" hat die Rechte wiederum von der spanischen Firma "Serrato Consultores" erworben. Zweifelhaft ist jedoch, ob "Serrato Consultores" diese Rechte überhaupt vergeben konnte. Originäre Rechteinhaberin an den Pornos ist nämlich die US-amerikanische Produktionsfirma "Combat Zone USA". Diese hat die Filme unter abweichenden englischen Titeln produziert und vermarktet sie unter diesen Titeln weiterhin selbst.
Dass "Combat Zone USA" die Exklusivrechte an "Serrato Consultores" eingeräumt hat, ist daher unwahrscheinlich und wurde von dem Abmahner "The Archive AG" bislang auch nicht nachgewiesen. Wenn "Serrato Consultores" die Exklusivrechte tatsächlich nicht erworben hat, dürfte eine weitere Unterlizenzierung jedoch unzulässig gewesen sein.
Kein gutgläubiger Erwerb im Urheberrecht
Dieser Fehler in der Lizenzkette würde dazu führen, dass "The Archive AG" die erforderlichen Rechte trotz entsprechender Verträge nie erworben hat. Grund dafür ist, dass es im Urheberrecht - anders als in anderen Bereichen des Zivilrechts - keinen gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten gibt. Mit anderen Worten: wenn der Lizenzgeber mit dem Lizenznehmer einen Vertrag schließt; der Lizenzgeber über die dort eingeräumten Rechte aber nicht verfügt; hat der Lizenznehmer eben keine Rechte erworben - selbst dann nicht, wenn er gutgläubig war. Der Lizenznehmer müsste dann Regress bei seinem Vertragspartner nehmen.
Fazit
Für die abgemahnten Redtube-Nutzer geben die aktuellen Entwicklungen weiteren Grund zur Hoffnung. Sollte sich herausstellen, dass der Abmahner über die erforderlichen Rechte gar nicht verfügt, wäre den Abmahnungen ohnehin jegliche Grundlage entzogen. Auf die zweifelhafte Ermittlung der IP-Adressen und die umstrittene Frage nach der urheberrechtlichen Bewertung des Streaming würde es dann nicht mehr ankommen.
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