Urheberrechtverletzung durch Versenden einer Nachricht bei Twitter

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
05.01.2011759 Mal gelesen
Trotz der Kürze der gebloggten Texte bei Twitter erhält dieser Dienst häufig Löschungsforderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Ist nur die Frage, ob dieses Anliegen immer berechtigt ist.

Wer sich bei Twitter anmeldet, kann dort Beiträge schreiben, die maximal 140 Zeichen lang sind. Dieses Twittern von kurzen Texten, die häufig mit einem Link versehen werden, wird von den Benutzern häufig als harmloser Zeitvertrieb angesehen.

 

Doch nach einem Bericht des Online-Magazins gulli vom 04.01.2011 häufen sich die Anfragen, die die Löschung von einem solchen Tweet verlangen. Und Twitter kommt diesen Aufforderungen gewöhnlich auch nach.

 

Rechtliche Grundlage ist das sogenannte Digital Millenium Copyright Act (DMCA) im amerikanischen Recht. Hiernach darf ein Rechtsinhaber vom Anbieter verlangen, dass er die betreffenden Inhalte aus seinem Internetangebot entfernt. In diesem Fall braucht der Anbieter nicht zu befürchten, dass er wegen einer Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

 

Die Frage ist allerdings, ob der Wunsch nach einer Löschung immer berechtigt ist. In diesem Fall besteht auch die Gefahr des Missbrauchs. Denn der Anbieter eines bestimmten Dienstes  hat höchstwahrscheinlich wenig Lust, sich hier auf einen Rechtsstreit mit dem mutmaßlich Berechtigten und wählt den Weg des geringsten Widerstandes. Wenn er die Nachricht einfach löscht, handelt er sich häufig am wenigsten Ärger ein.

 

Die Frage stellt sich natürlich, wie durch eine derart kurze Nachricht bei Twitter überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begangen werden kann. Hierzu reicht normalerweise das Setzen eines Links auf eine urheberrechtlich geschützte Seite noch nicht aus. Anders ist das jedoch dann, wenn dadurch über den wirklichen Urheber getäuscht wird. Und wer den Text eines bestimmten Liedes nennt, dem kann man nicht einfach eine Urheberrechtsverletzung vorwerfen. Anders ist das unter Umständen dann, wenn einfach ein vollständiger Satz aus einem Musikstück "getwittert" wird.

Weitere interessante Entscheidungen zum Urheberrecht finden Sie in dem Internetauftritt unserer Kanzlei. Weitere Beiträge zu Twitter finden Sie hier:

http://www.wbs-law.de/news/medien-entertainment-und-urheberrecht/1539/gericht-erlaesst-erstmals-einstweilige-verfuegung-gegen-twitter-nutzer-wegen-verlinkter-inhalte-dritter/

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/2057/twitter-neue-marken-richtlinie/

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/2102/twitter-und-sein-grosser-nutzen-fuer-journalisten/

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/2076/twitter-veroeffentlicht-neue-marken-richtlinie/