Die schnelle Forderungsbeitreibung – maßgeschneidertes Prozessrecht

 Freiberufler oder Selbstständiger
06.06.2011615 Mal gelesen
Kein Ärger mehr mit behaupteten Mängeln - schnelle Titulierung von Forderungen - Beratungsbedarf

Sie haben eine Forderung und wünschen sich diese schnellstmöglich durchzusetzen?

Sie fürchten aber ein langes Gerichtsverfahren, und noch mehr den Versuch des Gerichtes durch Vergleich / Einigung das Verfahren zu einem schnellen Ende zu bringen?

Sie wissen, dass der Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen wird und sich im Gerichtsverfahren mit zeitraubenden Kleinigkeiten verteidigt (behauptete Mängel etc.), um eine Entscheidung hinauszuzögern!

 

Ihren Wunsch können wir in die Tat umsetzen.

 

Dazu bedarf es aber anfangs Ihrer Mithilfe. Wir haben ein System entwickelt, welches die Rechtsmittel der Zivilprozessordnung (ZPO) ausnutzt, um den schnellsten Weg zur Durchsetzung Ihrer Forderung zu begehen.

 

Um das allerdings möglich zu machen, ist mit Ihnen ein persönliches oder fernmündliches Gespräch notwendig. Auch müssen die Unterlagen gesichtet werden, welche über das Bestehen oder Nichtbestehen Ihres Anspruches Auskunft geben.

 

Wir machen folgendes Angebot:

Sie übermitteln uns (per Post / Email / Fax) Ihre Unterlagen, aus welchen sich Ihr oder der Anspruch Ihrer Firma ergibt. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für das von uns genutzte Verfahren bestehen und teilen Ihnen daraufhin das Ergebnis unserer Prüfung mit. Diese Beratung wird im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung mit einem Betrag in Höhe von 50,00 € Beratungsgebühr zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Die Beratung erstreckt sich auch darauf, wie zukünftig Verträge angebahnt werden können, die dann die Voraussetzungen für ein schnelles Gerichtsverfahren erfüllen.

 

Wenn wir die Voraussetzungen für gegeben halten, setzen wir Sie davon umgehend in Kenntnis und werden dann mit Ihrem Auftrag umgehend gerichtlich tätig, ohne die Angelegenheit durch eine erneute Zahlungserinnerung zu verzögern. Sobald wir ein Urteil erhalten, beginnen wir mit der Zwangsvollstreckung. Dabei benötigen wir keine Sicherheitsleistung, die generell vor der Rechtskraft des Urteils hinterlegt werden müsste. So verhindern wir, dass der Schuldner genügend Zeit findet seine Vermögenswerte zu verschieben.

 

Sobald wir ein vorläufig vollstreckbares Urteil in den Händen haben, beginnen wir mit der Pfändung und lassen bei Grundstücken - soweit vorhanden - umgehend Sicherungshypotheken eintragen.

Der Schuldner wird sich sein verzögerndes Verhalten - Terminsaufhebungsanträge / verlängerte Stellungnahmefristen / Versäumnisurteil / Berufung etc. etc. - dreimal überlegen .

 

Wir beraten Sie auch über die Möglichkeit Prozesskostenhilfe oder (ab einem Streitwert von 50.000,00 €) eine Prozessfinanzierung in Anspruch zu nehmen.

 

Die Rechtsanwälte

Stüwe & Kirchmann

Goethestraße 11

42489 Wülfrath

Tel.: 02058 . 17 99 214

Fax: 02058 . 17 99 215

Email: Kanzlei@RAStuewe.de

Web: www.RAStuewe.de

 

sind seit mehreren Jahren u.a. für Firmen der mittelständischen Produktion beratend tätig. So unterstützt Rechtsanwalt Marco Stüwe seit dem Jahr 2001 international tätige Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. In diesem Rahmen liegt ein Schwerpunkt seiner Arbeit auf der vertraglichen Gestaltung von Rechtsverhältnissen (Liefer- /Abnahmeverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, AGB u.v.m.) und auf der wirtschaftlichen Lösung von Konflikten zwischen Handelspartnern sowie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Daneben umfasst sein Aufgabengebiet das Forderungsmanagement und die - wo nötig zwangsweise - Beitreibung offener Posten auch in Fällen der Insolvenz.