Achtung! Unterhaltsänderungen zum 01.07.2007

Familie und Ehescheidung
20.06.20072242 Mal gelesen

Zum 01.07. werden die Regelbeträge für den Kindesunterhalt turnusgemäß angepasst, entsprechend wird die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst. Diese von den Oberlandesgerichten herausgegebene Tabelle dient der Orientierung bei der Festlegung der Unterhaltsbeträge. Die Regelbeträge für den Kindesunterhalt werden leicht gesenkt, nach Abzug des (anteiligen) Kindergeldes beginnt die Tabelle nun statt wie bisher mit 199,00 ? mit 196,00 ? für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 245,00 ? anstatt bisher 247,00 ? für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 288,00 ? statt 291,00 ? für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren. Ab der 6. Einkommensgruppe (2.100,00 ? bis 2.300,00 ?) wird das Kindergeld hälftig abgezogen; es ergeben sich auch hier um jeweils 3,00 ? bzw. 4,00 ? verringerte Beträge.

Der Unterhaltsbetrag für Studenten bleibt 640,00 ? - er war zuletzt im Jahr 2005 angepasst worden. Nun ist allerdings geregelt, dass die Studiengebühren in diesem Bedarfssatz nicht enthalten sind, also zusätzlich verlangt werden können.


Der Elternteil, der gegenüber minderjährigen oder volljährigen Kindern, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, barunterhaltspflichtig ist, hat ab dem 01.07. einen Selbstbehalt von nun 900,00 ? gegenüber zuvor 890,00 ?. Ist er nicht erwerbstätig, verbleibt es bei den 770,00 ?. Der Selbstbehalt beim Unterhalt der übrigen volljährigen Kinder bleibt unverändert 1.100,00 ?.


Auch beim Ehegattenunterhaltgibt es eine veränderte Rechengröße: Hier beträgt der Selbstbehalt - unabhängig davon, ob der Unterhaltsverpflichtete erwerbstätig ist oder nicht - nun 1.000,00 ?, wurde also von 770,00 ? bzw. 890,00 ? erheblich erhöht.

Zahlen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt, bleibt ihnen ein Selbstbehalt von unverändert 1.400,00 ? - die Hälfte des darüber hinaus gehenden Einkommens steht für den Elternunterhalt zur Verfügung; für den Ehegatten müssen allerdings mindestens 1.050,00 ? verbleiben. Das gleiche gilt, wenn Unterhalt an einen nichtehelichen Elternteil für die Betreuung des gemeinsamen Kindes gezahlt wird.


Die Leitlinien zum Unterhalt, die von den Oberlandesgerichten heraus gegeben werden, werden zur Zeit überarbeitet und voraussichtlich etwa Anfang August 2007 veröffentlicht.


Für die Praxis bedeutet dies:


Die Unterhaltszahlungen sollten ab Juli 2007 entsprechend angepasst werden. Sofern bestehende Titel über den Kindesunterhalt "dynamisch" verfasst sind, also auf die jeweils aktuellen Beträge Bezug genommen wird, kann daraus ohne weiteres auch der erhöhte Unterhalt vollstreckt werden. Alle anderen Unterhaltstitel - insbesondere über Ehegattenunterhalt - müssen geändert werden; beim Ehegatten- und Elternunterhalt muss aufgrund des erhöhten Selbstbehalts neu gerechnet werden.



Düsseldorfer Tabelle ab 01.07.2007 


Nettoeinkommen       0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18

1. bis 1300               202 245    288 389    100 770/900
2. 1300 - 1500         217 263    309 389    107 950
3. 1500 - 1700        231 280    329 389     114 9501000
4. 1700 - 1900        245 297    349 401     121 1050
5. 1900 - 2100        259 314    369 424     128 1100
6. 2100 - 2300        273 331    389 447     135 1150
7. 2300 - 2500        287 348    409 471     142 1200
8. 2500 - 2800        303 368    432 497     150 1250
9. 2800 - 3200        324 392    461 530     160 1350
10. 3200 - 3600     344 417    490 563      170 1450
11. 3600 - 4000     364 441    519 596      180 1550
12. 4000 - 4400     384 466    548 629      190 1650
13. 4400 - 4800     404 490    576 662      200 1750
über 4800 nach den Umständen des Falles


mit Kindergeldanrechnung nach § 1612 b Abs. 5 BGB


Einkommensgruppe    0 - 5 Jahre 6 - 11 Jahre 12 - 17 Jahre

1 = 100 %                  202 -6 = 196 245 - 0 = 245 288 -0 = 288
2 = 107 %                  217 - 21 = 196 263 - 9= 254 309 - 0 = 309
3 = 114 %                  231 - 35 = 196 280 - 26 = 254 329 - 17 = 312
4 = 121 %                  245 - 49 = 196 297 - 43 = 254 349 - 37 = 312
5 = 128 %                  259 - 63 = 196 314 - 60 = 254 369 - 57 = 312
6 = 135 %                  273 - 77 = 196 331 - 77 = 254 389 - 77 = 312