Tricks beim Autounfall? Vorsicht bei SCHADEN-HOTLINES und schnellen Regulierungsversprechen des Unfallverursachers und dessen PKW-Haftpflichtversicherung!

Autounfall Verkehrsunfall
05.02.20092672 Mal gelesen

Wohl kaum eine Versicherungsbranche hat derart viele Einsparmöglichkeiten wie die Autohaftpflichtversicherer.
Bei schuldlosem Unfall bieten die Versicherer am Telefon per ?Schaden-Hotline? schnelle und unkomplizierte Hilfe an.

Alles klingt so einfach. Schon in den nächsten Tagen soll der Geschädigte einen Scheck oder eine Überweisung zum Schadensersatz bekommen! Der Unfall-PKW wird sogar von der gegnerischen Versicherung abgeholt, von deren eigenen Kfz-Sachverständigen wird der Schaden geschätzt und es wird oft sogar ein Unfall-Ersatzwagen (Mietwagen) gestellt.
Der neueste Trick einiger Versicherungen:
?Schutzbriefe? werden neuerdings sehr preiswert oder sogar kostenlos im Zusammenhang mit dem Abschluss einer neuen Kfz.-Haftpflichtversicherung angeboten.
Dies dient u.a. folgenden Zweck: Die Versicherungen wollen als erster Ansprechpartner von dem Unfall erfahren, um den Schaden auf die billigste Weise, also möglichst ohne Gutachter und Rechtsanwälte, regulieren zu können.
Auf diese Weise können die Versicherungen nun schon mit der Beauftragung des Abschleppunternehmens /Mietwagenunternehmens ihren Einfluss geltend machen.

Doch wer sich darauf einlässt, zahlt dann leider oft drauf. Ab ca. 1.000 EUR Schaden ist man nämlich berechtigt, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss der Unfallverursacher tragen. Ein eigenes, unabhängiges Gutachten spart aber Ihr Geld, denn ?Schadenschnelldienste? der Versicherungen spielen den Schaden oft herunter. Gutachter haben schließlich einen Ermessensspielraum bei deren Entscheidungen. Der Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft hat nämlich die Autobahnnotrufsäulen übernommen: Unter einer 0800-Nummer gibt es sofort Kontakt zur Versicherung mit dem Ziel, den Geschädigten schnellstmöglich in deren Hände zu bekommen, bevor dieser Hilfe von selbst gewählten Gutachtern und einem eigenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen kann. Und dabei sind die Anwaltskosten immer vom Gegner /der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu zahlen!

Ganz im ernst:
Welcher Mensch, der noch einigermaßen bei Verstand ist, würde in anderen Lebensbereichen den eigenen Schaden vom Verursacher schätzen lassen und dies kritiklos hinnehmen?? Nicht anders ist es aber hier, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung Versprechungen macht. Diese steht aber ja ?im Lager des Verursachers? und nimmt auch dessen Interessen wahr ? sie ist schließlich seine Haftpflichtversicherung. Eine Partei möchte Geld haben - die andere Partei möchte es so nicht hergeben. Das sind natürlicherweise gegensätzliche Interessenlagen...

Laut Rechtsprechung sind im Gutachten festgestellte Kosten einer Fachwerkstatt anzusetzen. Oft ermitteln Versicherungen aber viel geringere Reparaturkosten von ?Hinterhofwerkstätten? bei der Schadenkalkulation. Diesen benannten ?Werkstätten? werden teilweise sogar vertragliche Beziehungen zu den Versicherungen nachgesagt... Verbringungskosten, Nutzungsausfall, UPE-Aufschläge sowie die Wertminderung werden meist gar nicht berücksichtigt. Auch besteht Gefahr, das Versicherungen ungerechtfertigt sogenannte Totalschäden (statt Reparaturschaden) konstruieren, was den Geschädigten dann tausende EURO kosten kann, wenn man sich blind auf diese Bewertungen der gegnerischen Versicherung /deren Gutachter verlässt!
Der Trick der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers besteht oft einfach darin, per ?Hotline? sofort Kontakt zu Ihnen als Geschädigtem herzustellen. Nun ist das Kind schon fast in den Brunnen gefallen ? für Sie:

Nun lässt sich nämlich der oft noch unter dem Unfallschock stehende Geschädigte von dem Versicherungsangestellten und dessen extrem freundlicher Stimme am Telefon ?einlullen? ? der Hauptschaden wird dann erstmal per Scheck oder Überweisung schnell gezahlt. Und am Ende fehlen Ihnen dann aber meist schnell 500,- ? bis 2.000,- ? Schadensersatz. Nun ist es praktisch zu spät. Diese noch offenen Rest-Schadenspositionen lassen sich auch per Anwalt kaum noch oder nur noch unter unverhältnismäßig hohem Kosten- und Zeitaufwand der Haftpflichtversicherung entlocken. Diese zahlt ohne Druckausübung einfach nicht mehr und reagiert oft verärgert, wenn Sie nun einen Anwalt einschalten...


Aus langjähriger Kanzlei-Erfahrung kann aber gesagt werden:
Die Schadensregulierungen, welche von Anfang an durch einen Anwalt geprüft und in vollem Umfang bis ins Detail beim Unfallgegner angemeldet werden, verlaufen am schnellsten und erfolgreichsten!
Die Einschaltung eines Anwalts lohnt sich bei eigenem geringsten Kostenrisiko in jedem Fall, denn die Schadenspositionen, die der Anwalt ?noch herausholt? übersteigen oft bei weitem dessen Honorar und dieses wird vom Gegner in vorgenannten Fällen ohnehin ersetzt.

  • Bei Personenschäden bestehen oft Ansprüche auf eine Haushaltshilfe und Auslagenpauschalen
  • Selbständige können Einkommensausfall und Studenten/ Azubis u. U. einen beruflichen Fortkommensschaden geltend machen
  • Angestellte haben im Verletzungsfall oft Anspruch auf Verdienstausfallschaden
  • Fahrgeld für Arztbesuche oder Krankenbesuche beim verletzten Angehörigen sind zu ersetzen
  • Vorsicht bei körperlichen Verletzungen /Schmerzensgeld und "Abfindungsangeboten" der Versicherung: es droht Verjährung für Zukunftsschäden!
  • Mit eigener Rechtsschutzversicherung lohnt sich der Gang zum Anwalt sogar bei angeblich schuldhaftem Unfall (der oft vom Gegner einfach behauptet wird), da der Anwalt oft eine Mitschuld des Gegners ermitteln kann
  • Eine Schadenhochstufung bei der eigenen Haftpflichtversicherung lässt sich oft noch vermeiden

Der Autor RA Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 ? 886 81 505.