CFB 166 Twins 1: Schadensersatzansprüche der Anleger

CFB 166 Twins 1: Schadensersatzansprüche der Anleger
14.12.2016140 Mal gelesen
Ende 2007 wurde der Schiffsfonds CFB 166 Twins 1 erstmals zur Beteiligung angeboten. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar beteiligen.

Die Hoffnungen auf eine renditestarke Investition haben für die Anleger sich bis heute nicht erfüllt. Allerdings haben die Anleger noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Der Schiffsfonds CFB 166 Twins 1 investierte in die beiden Vollcontainerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS Nedlloyd Adriana (ehemals MS Adriana Star) und MS Nedlloyd Valentina (ehemals MS Valentina Star). Bei den Anlegern wurden rund 55 Millionen US-Dollar eingesammelt und zusätzlich noch weitere Darlehen aufgenommen. Für die Anleger verlief die Beteiligung allerdings nur in den Anfangsjahren zufriedenstellend. Später blieben die Ausschüttungen, wohl auch in Folge der Finanzkrise 2008, aus. Zuletzt wurden die Anteile an dem CFB Fonds 166 Twins 1 laut der Handelsplattform zweitmarkt.de nur noch zu einem Kurs von 2 Prozent gehandelt (Stand 12.09.2016).

Die Containerschifffahrt hat ihre bereits seit Jahren andauernde Krise nach wie vor nicht überstanden. Gesunkene Charterraten machten und machen vielen Schiffsfonds das Leben schwer, was auch die Anleger zu spüren bekommen. Etliche Schiffsfonds mussten in den vergangenen Jahren bereits Insolvenz anmelden. Das blieb den Anlegern des CFB Fonds 166 zumindest bisher erspart. Die Anleger müssen die weitere Entwicklung des Fonds nicht tatenlos abwarten. Sie haben noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche zu stellen.

"Gerade bei Schiffsfonds stehen die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, häufig gut", sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Der Grund hierfür ist, dass die Anlageberatung häufig nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung entsprochen hat. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und natürlich auch das Verlust-Risiko, das bis zum Totalverlust der Einlage reichen kann.

Außerdem hätten die Anleger auch über hohe Weichkosten oder hohe Vermittlungsprovisionen aufgeklärt werden müssen. Wurden die Aufklärungspflichten durch die Anlageberater verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Simon Kanz

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