VW Volkswagen AG: Schadensersatz für VW-Aktionäre wegen Abgasmanipulationen?

VW Volkswagen AG: Schadensersatz für VW-Aktionäre wegen Abgasmanipulationen?
21.09.2015276 Mal gelesen
Kirchentellinsfurt, 21.09.2015. Nach Auffassung der auf deutsches und internationales Kapitalmarktrecht spezialisierten Tübinger Kanzlei TILP dürften die von der Volkswagen AG eingeräumten Abgas-Manipulationen Schadensersatzansprüche ihrer Aktionäre in Milliardenhöhe ausgelöst haben.

Der Wolfsburger Autokonzern hatte am Sonntag zugegeben, die Abgaswerte von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests manipuliert zu haben. Die US-Umweltbehörde EPA ermittelt u.a. wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz "Clean Air Act". Dem DAX-Konzern drohen deswegen in den USA schlimmstenfalls Strafzahlungen von mehr als 18 Milliarden Dollar.

"Nach unserer festen Überzeugung hat sich VW wegen unterlassener Kapitalmarktinformationen daneben auch gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht, und zwar im Milliardenbereich", sagt Rechtsanwalt Andreas Tilp, Geschäftsführer von TILP. "Denn wir erachten sowohl das jahrelange Verschweigen der aus den Abgasmanipulationen entstandenen immensen Risiken wie auch das Verschweigen der eingeleiteten US-behördlichen Untersuchungen als Verstoß gegen das Kapitalmarktrecht, namentlich des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes", erläutert Tilp.

Insgesamt soll es laut EPA um 482.000 Vier-Zylinder-Modelle von Volkswagen der Modelljahre 2009 bis 2014, insbesondere um die VW-Modelle Jetta, Beetle und Golf sowie um das Audi-Modell A3 gehen, außerdem um das VW-Modell Passat seit dem vergangenen Jahr.

"Sollte dies zutreffen, könnten nach unserer Einschätzung zumindest all diejenigen Inhaber von VW-Stamm- und Vorzugsaktien, welche die Aktien seit Beginn der Manipulation erworben und am gestrigen Sonntag noch gehalten haben, Schadenersatz fordern", analysiert Tilp. "Der Schadenersatzbetrag pro Aktie dürfte sich dabei auf die Differenz der jeweiligen Höchstkurse vom Freitag zu den jeweiligen Tiefstkursen am heutigen Montag belaufen, so Tilp weiter.

Die Schwesterkanzlei von TILP, die TISAB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, führt aktuell vor dem Landgericht Hannover bereits eine Milliarden-Schadenersatzklage gegen die Volkswagen AG wegen fehlerhafter Kapitalmarktpublizität aus dem Jahr 2008 im Zusammenhang mit der gescheiterten Übernahmeabsicht von Porsche.

 

Mehr Informationen: www.tilp.de
 

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TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP seit nunmehr zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen ... die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und ... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz".

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TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles Verfahrensrecht des kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion des Gesetzgebers auf den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen von TILP aus dem Jahr 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst, geschaffen. Das KapMuG wurde zum November 2012 grundlegend reformiert, Andreas Tilp war einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Reformgesetz. TILP vertritt u. a. jeweils den Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG zu DT3 sowie gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das Oberlandesgericht (OLG) München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls. Als stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein DAV sowie in Stellungnahmen zur Europäischen Kommission setzt sich Herr Tilp seit Jahren auch für die Einführung einer Sammelklage auf europäischer Ebene ein.