S&K: Hauptverfahren eröffnet– Insolvenz weiterer Gesellschaft

S&K: Hauptverfahren eröffnet– Insolvenz weiterer Gesellschaft
21.08.2015450 Mal gelesen
Landgericht Frankfurt eröffnet Hauptverfahren gegen Verantwortliche der Gründer der S&K Unternehmensgruppe - Erster Verhandlungstag am 24. Sepember 2015 - Mehrere tausend Anleger in Höhe von ca. 240 Mio. Euro geschädigt Bisher geringe Masse in den Insolvenzverfahren der S&K Gesellschaften

Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat das Hauptverfahren gegen die beiden Gründer der Frankfurter Immobiliengruppe S&K eröffnet. Es hat damit die Anklage der Staatanwaltschaft, die einen Umfang von mehr als 3000 Seiten hat, teilweise zugelassen. Der strafrechtliche Vorwurf gegen die beiden Initiatoren lautet auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sowie gewerbs- und bandenmäßige Untreue. Zugelassen wurde auch die Anklage gegen einen leitenden Angestellten der S&K Unternehmensgruppe sowie drei Unternehmer.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift davon aus, dass mit den verschiedenen Produkten der S&K Unternehmensgruppe und von Fondsgesellschaften mehrere tausend Anleger geschädigt worden sind. Den Umfang des Gesamtschadens schätzt die Staatsanwaltschaft auf etwa 240 Mio. Euro.

Der Prozessbeginn wurde auf den 24. September 2015 bestimmt.

Insolvenz weiterer Gesellschaft der S&K Unternehmensgruppe

Neben der SK Immobilienhandels GmbH und der SK Sachwert AG, bei denen das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist, steht Presseberichten zufolge zu erwarten, dass auch über das Vermögen der SK Real Estate Value GmbH das Insolvenzverfahren in Kürze eröffnet wird.

Stand der Insolvenzverfahren

Nach Angaben des Insolvenzverwalters bzw. vorläufigen Insolvenzverwalters der drei genannten Gesellschaften können die Anleger, die Forderungen gegen die SK Immobilienhandels GmbH oder die SK Sachwert AG haben, ihre Forderungen nun beim Insolvenzverwalter anmelden. Der Insolvenzverwalter macht den Anlegern derzeit jedoch wenig Hoffnung, Zahlungen aus den Insolvenzverfahren zu erhalten. Seinen Angaben zufolge erreichen die vorhandenen Vermögenswerte im jeweiligen Verfahren gerade mal einen Gesamtwert von unter 100.000 Euro. Das bedeutet aus Sicht der ARES Rechtsanwälte, dass die Anleger in den Insolvenzverfahren leer ausgehen, wenn es dem Insolvenzverwalter nicht gelingen sollte, weiter Vermögenswerte zu ermitteln und zur Masse zu ziehen.

Ansprüche gegen die Verantwortlichen

Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Verantwortliche der S&K Unternehmensgruppe, die gegen Strafvorschriften oder sogenannten Schutzgesetze verstoßen haben. Gegen diese Personen vorzugehen, ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn Aussicht besteht, dass sie den Schadensersatzanspruch auch erfüllen können.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.