Die polnische Goldaffäre: Amber Gold

Die polnische Goldaffäre: Amber Gold
08.07.2015172 Mal gelesen
Die Gesellschaft Amber Gold mit Sitz in Danzig zählt zur polnischen Goldaffäre. In einer sog. „Finanzpyramide“ wurden 18.000 Personen zu einer ungünstigen Vermögensverfügung in einer Gesamthöhe von 851 Millionen Zloty verführt.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach drei Jahren Ermittlungsverfahren - Ein Kommentar der Experten für Kapitalanlagerecht aus Berlin

Nicht nur in Westeuropa beschäftigen sich Gesellschaften damit, von Anlegern Geld entgegenzunehmen, mit dem Versprechen, dafür Goldbarren zu kaufen und aufzubewahren, um so nach einigen Jahren eine hohe Rendite zu erzielen. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin hat diesbezüglich schon zahlreiche Erfahrungen durch Vertretungen von Mandanten gemacht, vor allem mit Gesellschaften deren Sitz in Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein oder sogar Dubai ist.

"Aus Erfahrung wissen wir leider, dass es oft passiert, dass die Gesellschaften ihr Versprechen das sie ihren Kunden gegenüber geben nicht erfüllen. Die angeblich gekauften Goldbarren sind nicht mehr aufzufinden", kommentiert Rechtsanwältin Mika aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte in Berlin.

Die Einlagen der Kapitalanleger verschwinden auf verschiedenen Konten oder werden für die eigenen Zwecke der Gesellschaft ausgegeben, wie Vergütungen, Gehälter, Firmenwagen, Geschäftsreisen, Werbung, Mieten etc. Zum Schluss sind die Anleger die Leidtragenden, denn diese gehen dann leer aus.

Auf die gleiche zündende "Idee" kam in Polen Marcin P. gemeinsam mit seiner Frau Katarzyna P. Sie gründeten und führten die Gesellschaft Amber Gold mit Sitz in Danzig. Die Eheleute handelten gemeinschaftlich im Rahmen einer sog. "Finanzpyramide" und führten 18.000 Personen zu einer ungünstigen Vermögensverfügung in einer Gesamthöhe von 851 Millionen Zloty. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass beide mit Bereicherungsabsicht handelten.

 

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage - 16.000 Bündel Akten, verpackt in 200 Kartons

Den beiden Angeklagten werden in der Anklageschrift mehrere Delikte vorgeworfen, darunter strafbare Handlungen aus dem Bankengesetz, wie die Führung von Bankengeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis, die Falschbekundung bzgl. der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft, Verbrechen aus dem Rechnungswesen und dem Handelsgesetzbuch. Die Anklage wurde Ende Juni 2015 beim Gericht eingereicht.

Der Prozessauftakt ist noch nicht terminiert. Die Staatsanwaltschaft hat erklärt, dass sie in dem Prozess die Zeugenvernehmung auf 400 Zeugen begrenzen will. Dies bedarf allerdings der Zustimmung der Angeklagten, die auf die Vernehmung von allen geschädigten 18.000 Anlegern beharren können. Die Angelegenheit wird vor der 4. Strafkammer beim Landgericht in Danzig verhandelt. Die Ermittlungsakten wurden beim Gericht bereits eingereicht, darunter sind 16.000 Bündel Akten, verpackt in 200 Kartons. Die Ermittlungsakten enthalten ca. 20.000 Vernehmungsprotokolle, weitere Unterlagen, die Einlassungen der Angeklagten und Stellungnahmen der Sachverständigen.


Geschäftsmodell Amber Gold: Bau einer "Finanzpyramide" mit eigener Fluglinie OLT Express, Immobilien, Werbung und Gehälter - Wer haftet? Welche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen bestehen? 

In den Jahren 2009 bis 2012 sollen die Angeklagten im Rahmen einer "Finanzpyramide" 18.000 Kunden der Gesellschaft Amber Gold betrogen haben. Marcin P. steht seit August 2012 unter Arrest, seine Ehefrau seit Mitte April 2013. Die Ermittlung dauerte fast drei Jahre. Die Einlagen der Kunden sollen die Eheleute P. für verschiedene Ziele ausgegeben haben, darunter für die gewerbliche Tätigkeit für deren neue Gesellschaft die Fluglinie OLT Express, für die 300 Millionen € verwendet wurden (die Gesellschaft wurde insolvent), über 214 Millionen Zloty für die Ausgaben der Gesellschaft, den Einkauf von Immobilien, Werbung. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, dass Marcin P. und seine Ehefrau Katarzyna P. sich Gehälter i. H. v. insgesamt 18,8 Millionen Zloty ausgezahlt haben sollen.

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin hat nicht zum ersten Mal mit derartigen "Geschäftszweigen" zu tun. Der Vorstand oder die Geschäftsführer  einer solchen Gesellschaft haftet natürlich auch persönlich für die Handlungen der Gesellschaft, vor allem wenn diese Bankgeschäfte ohne die erforderliche Genehmigung tätigt oder wenn sie Kunden verspricht, in einer bestimmten Art und Weise deren Einlagen zwecks Mehrung des Vermögens zu verwenden und dies anschließend nicht tut, d. h. die Einlagen für andere Zwecke verwendet.

"Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin konnten schon erfolgreich Prozesse gegen solche Vorstände führen. In solchen oder ähnlichen Fällen wurden die Gesellschafter oder Vorstände oft schon vom Strafgericht verurteilt. Daneben haften die Personen aber natürlich auch zivilrechtlich. Hier hat die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin zahlreiche Verurteilungen zur Zahlung von Schadensersatz erstritten. Dabei bleibt es allerdings oftmals nicht. Der schwerste Teil folgt erst später, wenn aus dem rechtskräftigen Urteil vollstreckt werden soll. Die Schädiger haben sich für den Fall der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oft "abgesichert", sodass deren Vermögen, das wohl grundsätzlich irgendwo bestehen müsste, leider nur schwer vorzufinden ist", kommentiert Rechtsanwältin Mika aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin.

Pressekontakt/ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB
vertreten durch die Partner
Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin

Sofortkontakt unter 030 - 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de

 

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