Geldanlage mit Schiffen – warum gehen so viele Geldanleger baden?

Geldanlage mit Schiffen – warum gehen so viele Geldanleger baden?
27.12.2014327 Mal gelesen
Stellt eine ungerechtfertigte Bereicherung des Reeders zulasten des Schiffsfonds eine strafbare Untreue dar? – Seminarveranstaltung Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB zu Schiffsfonds.

Seminarveranstaltung Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB: zugleich Kommentar zur Entscheidung des Bundesgerichtshof 1 StR 532/12 (Urteil vom 10. Juli 2013)


Schiffsfonds sind eigentlich eine gute Sache, steuerlich gefördert und wirtschaftlich sinnvoll. Schon im Mittelalter bei der Hanse hatten die Kaufleute lieber keine einzelnen Schiffe, sondern bildeten eine Gemeinschaft von Schiffseignern.

Leider haben die negativen Erfahrungen der letzten Jahre viele Anleger verunsichert. So musste sich der Bundesgerichtshof Aktenzeichen 1 StR 532/12 (Urteil vom 10. Juli 2013) mit einer Geschichte befassen, die ein unangenehmes Schlaglicht auf die Branche bringt.

Man muss unterscheiden:

  • Anleger geben Geld und kassieren Steuervorteile.
  • Banken und Vermittler erhalten Provision vom Anleger.
  • Werften erstellen die Schiffe.
  • Fonds legen die Schiffsfonds auf und betreiben diese.
  • Reeder verwalten die Schiffe.
 

Fall des Bundesgerichtshofs für Strafsachen

Die Straftäter bestellten ein Schiff bei einer Werft, dieses sollte in einen Schiffsfonds eingebracht werden und daher schlussendlich von Anlegern bezahlt werden. Verabredungsgemäß  sollten die Mehrkosten als "owners discount" geheim gehalten werden und die Anleger schädigen. Unter der Hand ließen sich die Täter die Mehrkosten von der Werft erstatten. Ist das eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches? Freibier macht durstig, lautet der alte Spruch. Wenn es andere bezahlen, dann wird es teuer.

 

Rechtliche Diskussion dieser Vorgehensweise

"Es ist traumhaft für jeden Verkäufer, Sachen billig ein- und sodann gar sehr teuer zu verkaufen, sich sogleich den dadurch bedingten Gewinn ohne weitere Umstände nahezu steuerfrei einstreichen zu können. Gefährlich wird dies, wenn dieses zulasten von fremden Kapitalgebern geht. Ein Schiff zu einem bestimmten Preis bei einer Werft zu ordern und es sodann an einem Schiffsfonds, wie üblich korporiert in einer GmbH und Co. KG, mit einem Aufpreis von 2 Mio. Euro weiterzuverkaufen. Aber wer bleibt auf der Strecke? Geschieht dieses alles zulasten der Kommanditisten des Schiffsfonds, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine strafbare Untreue i. S. v. § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch verwirklichen, denn: Der saftige Mehrpreis schädigt die Kommanditisten jeweils in ihrer Kommanditeinlage", so die Zusammenfassung der Diskussion.

 

Vertrieb Kapitalanlage Schiffsfonds: Sorgfaltspflicht und Interessenwahrung?

Innerhalb der rechtlichen Diskussion stellte der Referent Thomas Nintemann die Problematik gegenüber:  Im Grunde geht es bei diesen Geschäften um die Entscheidung zwischen der Geldbörse des Anlegers und der Geldbörse des Verantwortlichen. "Folglich sollten diejenigen, die sich persönlich verpflichtet haben, fremde Vermögensinteressen zu fördern, indem sie das Ziel verfolgen sollen, selbige zu vermehren, sehr vorsichtig sein, sich daran - im Zweifel großzügig - selbst zu bedienen", gibt Rechtsanwalt Thomas Nintemann als Diskussionspunkt zu Werte, Norm und Ethik im Kapitalanlagengeschäft als Stichpunkte.

 

Bei Insolvenz großes Problem

Was man nicht weiß, macht einen nicht heiß. Problematisch sind Geldvermehrungen dieser Art nur in der Pleite. Rechtlich steht eindeutig die Verwaltung fremder Vermögen ausschließlich im Vordergrund. Diese Vorsicht statuiert unbedingt zu beachtende und zu erfüllende Sorgfaltspflichten und schließt grundsätzlich die Möglichkeit zur eigenen nennenswerten Bereicherung aus, sofern es eine direkte vertragliche Beziehung zur Verwaltung fremder Vermögensinteressen und denjenigen Vermögenden gibt, deren Vermögensinteressen verwaltet werden sollen. Rechtlich gilt also: bisschen teuer ja, Betrug nein.

 

Schiffsfonds: Verantwortung Reeder

Zur weiteren Diskussion in dieser Runde soll die Motivation der beteiligten Interessengruppen und deren Strukturen aufgezeigt und verständlich erläutert werden. Thomas Nintemann erläuterte: Es gibt viele Gründe mit Schiffsfonds zu scheitern.

Überteuerte Schiffe mit Schmiergeldlasten wie in dem Beispiel des Gerichts.

Hohe Vertriebskosten durch Vertrieb von Banken und anderen.

 

Betriebsrisiken von Schiffen

Bei Schiffsfonds wird die zu erfüllende Sorgfaltspflicht, wenn nicht von den Vertrieben, die den Schiffsfonds betreuen, so zuweilen doch von den Reedern außer Acht gelassen. Das Schifffahrtsgeschäft ist hart und unterliegt einer besonderen Aura. Die Motivation könnte darin begründet werden, dass der Menschenschlag "Reeder" von früher her mit harten "Piratengesetzen" groß geworden ist und heute sie sich immer noch die Frage stellen, wieso sie fremdes Vermögen vermehren sollten, wenn sie zuvor die Möglichkeit abschröpfen können, sich selbst zu bereichern; indes zulasten des von ihnen zu verwaltenden fremden Vermögens.

Rechtsanwalt Thomas Nintemann, der aus langjährigen Erfahrungen und langwierigen Verhandlungen im maritimen Rechtsbereich um die Einstellung der Verantwortlichen konfrontiert wurde, erläutert, dass damit regelmäßig Sachverhalte entstehen, nach denen im Rechtssinne fremdes Vermögen veruntreut sein dürfte. "In  dem Vertrieb als Schiffsfondsinitiator die sorgfältige Ausgestaltung der vertraglichen Beziehung zwischen dem Schiffsfonds und dem das Schiff kommerziell, technisch und nautisch managenden Reeder.

 

Einer muss auf das Geld der Anleger aufpassen - vernünftiger Betrieb der Schiffe

Verwaltungen müssen aufpassen. Wie soeben geschildert, ist die Verwaltung fremder Vermögen im Rahmen eines Schiffsfonds nicht selbstverständlich ein Selbstgängerweg zum garantiert eigenen Reichtum für Schiffsfondsinitiator bzw. Reeder, wie es bei Vertrieben, die als öffentliche Unternehmen an einer Börse gelistet sind, manchmal den Eindruck erweckt haben könnte", so der Jurist Thomas Nintemann.

 

Fazit: Flüsse, Seen, Meere, Ozeane - Element mit besonderen Herausforderungen auch bei Kapitalanlagen

Dieses Seminar verdeutlichte den Juristen, Bankkaufleuten und Investoren, dass sich für den Anleger eines Schiffsfonds ein weites Spektrum, indem der Schiffsfondsinitiator bzw. der Reeder zum Schadensersatz verpflichtende Pflichtverletzungen begannen haben mag, ergibt. Für Sicherheit und Anlegerschutz sollte eine anwaltliche, juristische kompetente Überprüfung eines jeden Fonds und deren Verantwortlichen in Betracht gezogen werden. Nicht nur weil offensichtlich Wasser das Element ist, auf dem sich das Schiff bewegt, sollte einen solche Überprüfung nicht auf dem Feld, im Wald oder auf den Wiesen erfolgen. Schließlich ist das Ergebnis einer solchen anwaltlichen Überprüfung äußerst wichtig, ob das in den Schiffsfonds, der Insolvenz anmelden musste, investierte Kapital für den betroffenen Anleger gerettet werden kann. Die Anleger sollten auf keinen Fall den Zeitpunkt verpassen, wann der Anker zu werfen ist.

 

Pressekontakt/ViSdP:

 

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

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Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen

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