Premicon MS Astor im vorläufigen Insolvenzverfahren

Premicon MS Astor im vorläufigen Insolvenzverfahren
03.12.2014261 Mal gelesen
Seit Anfang November befindet sich der Schiffsfonds Premicon MS Astor – wie so viele andere Schiffsfonds auch – im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Vor rund einem Monat hat die Premicon-Schiffsbeteiligung MS Astor den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen. Der Fonds zählt somit zu den insgesamt über 450 Schiffsfonds, die insolvent sind. Derzeit befindet sich der Schiffsfonds noch im vorläufigen Insolvenzverfahren. In diesem Verfahrensstadium hat das Insolvenzgericht noch keinen Beschluss erlassen, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund tatsächlich einschlägig ist. Für die betroffenen Beschäftigten und Anleger dürfte dieses Verfahrensdetail nicht besonders wichtig sein.

 

Den mit der Insolvenz hat sich für sie ein grundlegendes Risiko einer unternehmerischen Beteiligung verwirklicht. Einer Kommanditgesellschaft wie der Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG "MS Astor" wohnt dieses Risiko - wie jedem Unternehmen - von Anfang an inne. Dass solche Risiken bestehen und sich auch verwirklichen können, sollte Anleger daher bei ihrem Beitritt bewusst gewesen sein - insbesondere dann, wenn sie sich auf Empfehlung eines Bankberaters an diesem Schiffsfonds beteiligten.

 

Wenn Anleger des Fonds Premicon MS Astor überrascht sind, dass ihre Kapitalanlage in ein vorläufiges Insolvenzverfahren geraten konnte, dann sollte die Anlageberatung überprüft werden. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss neben dem Empfehlen einer "passenden" Kapitalanlage auch ein umfassendes Bild über die Vor- und Nachteile vermitteln. Neben der - nur grob umrissenen - Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung müssen auch noch weitere Pflichten beachtet werden. So müssen Bankberater beispielsweise über Vergütungen aufklären. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Anlageberatung im Raum.

 

Wenn Anleger des Schiffsfonds Premicon MS Astor an ihr damaliges Anlageberatungsgespräch zweifeln, dann sollten sie nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden und die Beratung rechtlich überprüfen zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob und welche (Schadensersatz-)ansprüche sie geltend machen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger verschiedener Schiffsfonds, auch Anleger des Fond Premicon MS Astor. Neben den bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen können in der Kanzlei auch insolvenzrechtliche Fragestellungen bearbeitet werden, da Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer selbst als Insolvenzverwalter tätig ist.

 

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Schiffsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei sowie auf der Internetseite www.schiffsfonds.eu.

 
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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