GEBAB MT Baltic Sea: wird das Betriebsfortführungskonzept den Schiffsfonds retten können?

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21.11.2012428 Mal gelesen
Wie das Emissionshaus GEBAB in seiner aktuellen Leistungsbilanz mitteilt, reichen die für 2012 zu erwarteten Pooleinnahmen nicht aus, um die volle Jahrestilgung auf das Schiffshypothekendarlehen zu leisten.

Der im Jahr 2003 emittierte Schiffsfonds GEBAB  MT "Baltic Sea" steckt in großen Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool, dem das Schiff seit dem Auslaufen der Festcharter angehört, nach wie vor deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben. Hinzu kommt, dass die Ausgaben für Schiffsbetriebskosten höher als kalkuliert lagen. Wie das Emissionshaus GEBAB in seiner aktuellen Leistungsbilanz mitteilt, reichen die für 2012 zu erwarteten Pooleinnahmen nicht aus, um die volle Jahrestilgung auf das Schiffshypothekendarlehen zu leisten. Die zum 31.12.2011 fällige Rückzahlung des Darlehens des Erstcharterers konnte nicht geleistet werden. Zwar sei die finanzierende Bank zur Stundung von Tilgungsraten bereit, dies setze aber voraus, dass die Gesellschafter weitere Liquidität bereitstellten.

Ob das angekündigte "Betriebsfortführungskonzept" ausreichen wird, um die Zeit, bis auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, rechnet mit einer Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013 und erst ab 2014 mit einer langsamen Rückkehr auf auskömmliches Charterniveau. Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von rund 11,5 Mio. € bedeuten.

Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB MT "Baltic Sea" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Keine Aufklärung über Mittelverwendung: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds GEBAB  MT "Baltic Sea" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds GEBAB MT Baltic Sea? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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