LHI, KGAL, ALCAS, Hannover Leasing – Filmfonds, Medienfonds: dürfen Anleger nach Bescheid des Finanzgerichts München hoffen?

Aktien Fonds Anlegerschutz
09.05.20111241 Mal gelesen
Es liegt nun der erste gerichtliche Bescheid vor bzgl. der Steuernachzahlungen und Zinsen. Die schlechte Lage ist jedoch für Anleger der Medienfonds von LHI, Hannover Leasing, ALCAS und Hannover Leasing noch lange nicht gebannt. Anwälte informieren.

Schon längere Zeit müssen Filmfonds-/Medienfondsanleger zittern, da sie zu Steuernachzahlungen in großer Höhe in Anspruch genommen werden könnten. Die bayrische Finanzverwaltung hatte Medienfonds/Filmfonds die gewährten Steuervorteile rückwirkend aberkannt, da sie der Ansicht ist, dass die Medienfonds/Filmfonds mit sogenannten Schuldübernahmeverträgen, wie sie auch bei LHI, Hannover Leasing, ALCAS und Hannover Leasing vorkamen, als "abstraktes Schuldversprechen" zu werten sind. Dies führt dazu, dass die Filmfonds/Medienfonds den Barwert des Entgelts, welches sie für die Schuldübernahme an die Bank bezahlen, von Beginn an aktivieren hätten müssen und die Einnahmen über die Laufzeit des Filmfonds/Medienfonds zu verteilen sind. Hierdurch reduziert sich nun die anfängliche Verlustzuweisung von 90 % auf nur 10 %. Betroffen von diesen Steuernachforderungen sind bis zu 100 000 Anleger, die rund 5,5 Mrd. Euro in diese leasingähnlichen Medienfonds/Filmfonds eingezahlt haben, worunter sich etliche Fonds der LHI, Hannover Leasing, ALCAS und Hannover Leasing befinden.

Gegen diese Auffassung sprachen sich nun die Richter des Finanzgerichts München aus. Dieses erließ nun einen Bescheid, wonach die Filmfonds/Medienfonds die von der Bank garantierten Lizenzzahlungen am Anfang der Laufzeit der Fonds nicht vollständig aktivieren müssen, sodass die hohen Verlustzuweisungen erhalten bleiben würden. Die Schuldübernahme sei nicht als abstraktes Schuldversprechen einzustufen, zudem stehe einer Aktivierung entgegen, dass das wirtschaftliche Eigentum am Film zum Vertragsabschluss noch nicht auf den Lizenznehmer übergegangen sei. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Offen blieb in der Entscheidung auch, wie die Schlusszahlungen von Medienfonds/Filmfonds wie derer der LHI, Hannover Leasing, ALCAS und Hannover Leasing zu verteilen sind.

Die Entscheidung dürfte trotz verschiedentlicher Ausgestaltungen der Schuldübernahmeverträge auf einen Großteil der vertriebenen Medienfonds/Filmfonds von LHI, Hannover Leasing, ALCAS und Hannover Leasing zu übertragen sein. Allerdings ist das Urteil des Finanzgerichts München noch nicht rechtskräftig und bis es dazu kommt, könnten noch Jahre vergehen. Solange können Anleger der Medienfonds/Filmfonds aber nicht warten: müssen Steuern nach einem Endurteil- wenn auch nicht in der immensen Höhe wie von der Finanzverwaltung gefordert - trotzdem nachgezahlt werden, fallen für die Anleger von LHI, Hannover Leasing, ALCAS und Hannover Leasing. zusätzlich Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr für den Aussetzungszeitraum an. Deswegen ändert sich vorerst nicht allzu viel an der misslichen Lage der Anleger der hiervon betroffenen Medienfonds/Filmfonds.

Aus diesem Grunde sollten Anleger von Medienfonds/Filmfonds wie z.B. LHI, Hannover Leasing, ALCAS und Hannover Leasing ihre Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung der Anlagevermittler von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Viele Anleger wurden in den Beratungsgesprächen nicht über die Risiken der Medienfonds LHI, Hannover Leasing, ALCAS und Hannover Leasing aufgeklärt, oft wurden ihnen auch von den Banken erhaltene Innenprovisionen, sogenannte Kick-Backs, verschwiegen.

Hilfe für Anleger der Medeinfonds der LHI, der ALCAS, KGAL und Hannover Leasing finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/medienfonds-filmfonds-medienfond-filmfond