Endurteil
Normen
Information
Urteilsart.
Ist ein Rechtsstreit zur Endentscheidung reif, so muss das Gericht durch Endurteil über den Streitgegenstand entscheiden und somit die Instanz beenden. Mit dem Endurteil wird über den ganzen Streitgegenstand entschieden.
Nach dem Umfang der Entscheidungsreife wird zwischen folgenden Urteilsarten unterschieden:
Endurteile
Endurteile sind:
allgemeine, die Instanz beendende Urteile
Vorbehaltsurteile gemäß §§ 302 Abs. 3, 599 Abs. 3 ZPO
Endurteile sind (vorläufig) vollstreckungsfähig.
Siehe auch
Urteile - vollstreckungsfähige
Kellermann: Die Rechtskraft klageabweisender Urteile; JA (Juristische Ausbildung) 2004, 151