Erstes schwules Paar adoptiert Kind 

KG Berlin: Mittelpunkt des Lebensinteresses des Erblassers entscheidet über anwendbares Erbrecht
16.10.201774 Mal gelesen
Ein Amtsgericht in Berlin bestätigt die erste Adoption nach der Ehe für alle. 

Was war das für eine Festtagsstimmung im Bundestag, als die Ehe für alle beschlossen wurde. Konfetti-Regen bei den Grünen, wenn ich mich richtig erinnere. Und irgendwie haben sie es mit diesem Erfolg vielleicht nach Jamaika geschafft. Denn die Gleichberechtigung für homosexuelle Paare im Familienrecht befürwortete der Großteil der deutschen Bevölkerung in Meinungsumfragen. Seit dem 01. Oktober gelten nun tatsächlich dieselben Regeln - und das auch im Adoptionsrecht

 

Vollwertige Adoption im Familienrecht 

Der zweijährige Pflegesohn Maximilian lebt schon seit seiner Geburt bei seinen beiden Vätern, Michael und Kai in Berlin. Das war rechtlich bereits möglich - eine vollwertige Adoption aber kam nach dem alten Familienrecht nicht infrage. Die erforderte nämlich gemäß § 1741 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Danach konnte man entweder ein Kind allein adoptieren, oder gemeinsam mit seinem Ehepartner. Dass zwei gesetzlich nicht verheiratete Partner ein Kind gemeinsam adoptierten, war nicht vorgesehen. Allenfalls hätte einer der Partner ein Kind adoptieren können, der zweite Partner dann anschließend eine Stiefkindadoption beantragen können.

 

Regenbogenfamilien jetzt gesetzlich erlaubt   

Die Väter hatten sich von jeher eine vollwertige Adoption gewünscht und bereits eine Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Betracht gezogen. Das wird sich ja mit der neuen Rechtslage nun eh bald auseinander setzen müssen: Kritiker kündigten umgehend nach Verabschiedung im Bundestag eine Beschwerde vor dem Gericht an. Es allein kann klären, ob die Interpretation des Grundgesetzes, die die neue Regelung vornimmt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Mit der neuen "Ehe für alle" können nun auch schwule Paare gesetzlich heiraten und nicht nur, wie nach der alten Gesetzeslage, eine Lebenspartnerschaft eingehen. Damit, und dies war ja auch den Interviews zufolge das Hauptanliegen der Kanzlerin, wird auch im Adoptionsrecht endlich eine vollständige Gleichstellung von schwulen Partnern erreicht.

Nachdem die glücklichen Väter ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe hatten umwandeln lassen, stimmte das Amtsgericht in Berlin nun dem Adoptions-Vertrag zu. Damit sind sie die erste gesetzlich vollwertige "Regenbogenfamilie" in Deutschland - das mit dieser Gleichstellung im europäischen Vergleich eher die Schlusslicht-Position vertritt. Aber nun wird ja endlich aufgeholt.