Adoptionsrecht

Adoptionsrecht Kind

Das Adoptionsrecht regelt zwischen nicht verwandten Personen das Eltern-Kind-verhältnis. Diese Reglung erstreckt sich von der Befugnis zur Adoption bis zu ihren Rechtsfolgen. In Fällen einer Auslandsberührung findet neben den Vorschriften des Familienrechts (BGB) auch das Adoptionsvermittlungsgesetz Anwendung. Wenn Sie sich dafür entschieden haben ein Kind zu adoptieren, sollten Sie sich umfassend über die Rechtslage und somit Ihrer Rechte und Pflichten anwaltlich beraten lassen. Ebenso empfiehlt sich ein Gang zum Rechtsanwalt, wenn es bei dem Adoptionsvorgang zu Schwierigkeiten kommt.

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