Freibetrag
Freibeträge sind Teile des Einkommens einer Person, auf die keine Steuern oder Abgaben zu zahlen sind.
Im Steuerrecht:
Betrag, der von der Steuerbemessungsgrundlage vor Anwendung der Besteuerung abgezogen wird und daher der Besteuerung nicht unterworfenen ist.
Die Freibeträge haben insbesondere Bedeutung:
bei der Berechnung der Höhe der Einkommensteuer als Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Kinderfreibetrag usw.
bei der Berechnung der Höhe der Erbschaftsteuer (persönliche und sachliche Freibeträge)
Hinweis:
Die Gewährung des Freibetrags in Fällen der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG wurde zum 25.06.2017 neu geregelt. Siehe insofern den Beitrag "Erbschaftsteuer".
Im Sozialrecht:
Im Sozialrecht werden Freibeträge eingesetzt, um dem Leistungsempfänger ein Mindesteinkommen bzw. ein Mindestvermögen ohne Verlust des Anspruchs zu überlassen.
Arbeitslosengeld II - Freibeträge
Gregier: Freibetrag bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht; NWB direkt Neue Wirtschafts-Briefe - 2006, 10
Schoor: Gewerbesteuerlicher Freibetrag bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR; Steuer-Seminar - StSem 2017, 16