Die SOKA-Bau zieht die Beiträge für das Urlaubs- und Lohnausgleichsverfahren sowie Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung in der Bauwirtschaft ein. Außerdem zieht sie die Winterbeschäftigungsumlage für das Saison-Kurzarbeitergeld und das Wintergelt der Bundesagentur für Arbeit ein.
Werden bei Scheinselbstständigkeit Beiträge zur Sozialversicherung nachgefordert, gehen die Versicherungsträger bei der Beitragsberechnung regelmäßig von einer „Nettolohnvereinbarung“ aus. Was hat es damit auf sich?
Die Prüfdienste der Rentenversicherungsträger sind gesetzlich verpflichtet, mindestens alle vier Jahre die Richtigkeit der Beitragszahlungen zu prüfen (§ 28p SGB IV). Bei Unrichtigkeiten werden Säumniszuschläge erhoben.