Wer sein Kind bei sich zuhause betreuen möchte, kann von seinem Arbeitgeber Elternzeit beanspruchen, das heißt unbezahlten Sonderurlaub. Dieser Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit muß diese beim Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden, außerdem muß dabei angegeben werden, für welchen Zeitraum man die Elternzeit in Anspruch nehmen will, dies muß zumindest für die nächsten zwei Jahre festgelegt werden.