Prozesse vor den Arbeitsgerichten sind in der Regel kostengünstiger als die vor den übrigen Gerichten, wie z. B. den Amts- oder Landgerichten:
- Die Gerichtsgebühren sind niedriger. Während sonst in der Regel 3,0 Gerichtsgebühren zu zahlen sind, sind es bei den Arbeitsgerichten nur 2,0. Bei einem Streitwert von 6.000 € betragen die Gerichtsgebühren also nicht 3 x 136 € = 408 €, sondern nur 2 x 136 € = 272 €.