Wer mit seinem Arbeitgeber eine Abfindung vereinbart, ist oft erstaunt, wenn er danach nicht den Betrag ausgezahlt bekommt, den er als Abfindung vereinbart hatte, sondern deutlich weniger.
Wenn z. B. als Abfindung 8.000 EUR vereinbart wurden, dann heißt das noch nicht, daß tatsächlich diese 8.000 EUR auf das eigene Konto fließen, der Arbeitgeber zieht meist einiges ab, vor allem die Steuern und manchmal auch Beiträge für die Sozialversicherung, das heißt die Krankenversicherung, Rentenversicherung usw.