In einem Scheidungsverfahren dürfen beide Ehegatten einen Scheidungsantrag stellen. Ein solcher Antrag kann aber nur über einen Anwalt gestellt werden. Deshalb einigen sich viele Ehegatten darauf, daß nur einer von ihnen einen Anwalt beauftragt, und dieser für seinen Mandanten den Scheidungsantrag stellt.
Der andere Ehegatte benötigt dann keinen eigenen Anwalt, es genügt, wenn er im Scheidungstermin dem Scheidungsantrag der Gegenseite zustimmt. Dadurch lassen sich auf den ersten Blick Kosten sparen.