"Ich will so schnell wie möglich geschieden werden!" - wann ist eine "schnelle Scheidung" möglich?

Familie und Ehescheidung
28.05.20095270 Mal gelesen

Daß einem der Mandant sagt: "Ich will so schnell wie möglich geschieden werden!", hört man als Scheidungsanwalt immer wieder. Diese häufig gewünschte "schnelle Scheidung" ist aber gar nicht so leicht - die im Internet zu findenden Angebote sind mit Vorsicht zu genießen. Die "Internet-Scheidung" dauert häufig genau so lange wie die "normale Scheidung".

Was eine Scheidung in die Länge zieht, ist meist das Trennungsjahr. Nach dem Gesetz kann eine Scheidung in der Regel erst dann erfolgen, wenn man schon ein Jahr getrennt gelebt hat, und zwar auch dann, wenn der andere mit der Scheidung einverstanden ist und ebenfalls so bald wie möglich geschieden werden will.

Der Hintergrund ist, daß der Gesetzgeber hofft, daß sich die Ehegatten wieder versöhnen und dann doch zusammenbleiben. Die Ehegatten sollen davon abgehalten werden, bei dem ersten großen Streit sofort einen Scheidungsantrag einzureichen.

Ob man tatsächlich schon ein Jahr getrennt gelebt hat, das werden die Ehegatten im Scheidungstermin vom Richter gefragt. Erklären sie dann übereinstimmend, daß sie seit dann und dann getrennt leben, wird in der Regel nicht weiter nachgefragt. Es ließe sich ja auch nicht wirklich überprüfen - der Richter war schließlich nicht dabei, als man sich trennte.

Die Trennung kann auch innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses erfolgen. Wenn z. B. der eine die 1. Etage bewohnt, und der andere die 2. Etage oder den Keller. Wichtig ist, daß man plausibel machen kann, daß jeder für sich gewirtschaftet hat, also keine Gemeinsamkeiten mehr bestanden.

Sollte der andere Ehegatte nicht "mitspielen", etwa weil er partout nicht geschieden werden will, wird es schwierig. Dann bleibt meist nur noch die Möglichkeit der "Härtefall-Scheidung", bei der das Trennungsjahr nicht abgewartet werden muß.

Diese "Härtefall-Scheidung" ist nur in Einzelfällen möglich, nämlich wenn es demjenigen, der geschieden werden will, nicht zugemutet werden kann, das Trennungsjahr abzuwarten.

Ein solcher Fall könnte z. B. dann vorliegen, wenn die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann erwartet. Da das Gesetz davon ausgeht, daß jedes Kind, das während der Ehe geboren wird, vom Ehemann stammt, wird dieser kraft Gesetzes zum Vater des Kindes. Um das zu verhindern, kann der Ehemann die vorzeitige Scheidung verlangen, häufig wird auch der Ehefrau gestattet, in einem solchen Fall die "schnelle Scheidung" zu beantragen.

Wie man am schnellsten geschieden werden kann, sollte man eingehend mit einem Scheidungsanwalt seines Vertrauens besprechen, häufig lassen sich Möglichkeiten finden, an die man zunächst nicht gedacht hat.

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