Arbeitsrecht: Fehler bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages

Arbeit Betrieb
28.05.20091917 Mal gelesen

Befristete Arbeitsverträge werden meist auf Veranlassung des Arbeitgebers geschlossen. Manchmal sollen diese befristeten Verträge auch dazu dienen, die "Arbeitsmoral" des Arbeitnehmers zu erhöhen - wer nämlich weiß, daß sein Vertrag in Kürze ausläuft, zeigt häufig besonderen Einsatz, um zu erreichen, daß sein Vertrag verlängert wird.

Arbeitgeber sind meist bereit, solche Verlängerungen vorzunehmen, zumal der betreffende Arbeitnehmer bereits eingearbeitet ist und somit die Kosten für die Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters entfallen. Bei der Verlängerung des Vertrages werden aber häufig Fehler gemacht, die zur Folge haben können, daß aus dem befristeten ein unbefristeter Vertrag wird.

Ein schon fast klassischer Fehler ist die zu späte Verlängerung. Eine Verlängerung ist nämlich nur dann eine Verlängerung, wenn sie vor dem Auslaufen des alten Vertrages erfolgt. Wird die Verlängerung erst am nächsten Tag unterschrieben, war der erste Vertrag bereits beendet, die "Verlängerung" ist dann keine Verlängerung mehr, sondern ein neuer befristeter Vertrag.

Und ein neuer befristeter Vertrag ist nach dem Gesetz nicht zulässig. Wenn der betreffende Arbeitnehmer zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal einen befristeten Vertrag mit diesem Arbeitgeber hatte, kann kein neuer befristeter Vertrag geschlossen werden, der zweite befristete Vertrag ist dann in Wirklichkeit ein unbefristeter.

Ein weiterer Fehler ist die Veränderung des bisherigen Vertrages. Wird nämlich im Rahmen einer Verlängerung zusätzlich die Art der Tätigkeit, die Stundenzahl oder der Lohn verändert, dann kann man nicht mehr von einer bloßen Verlängerung sprechen, dann ist dies ein neuer befristeter Vertrag, der als unbefristeter anzusehen ist.

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