Arbeitsrecht: Krankheit während des Urlaubs - was ist zu tun?

Arbeit Betrieb
28.05.20091459 Mal gelesen

Häufig beantragen Arbeitnehmer ihren Urlaub schon mehrere Monate im voraus, und sollen dies aus Sicht des Arbeitgebers auch tun, damit eine vernünftige Urlaubsplanung möglich ist.

Wenn der Urlaub einmal bewilligt ist, steht er fest, er kann also nicht einfach verschoben werden, weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber. Eine zeitliche Änderung, wie z. B. eine Verschiebung oder Verkürzung ist nur einvernehmlich möglich.

Ein Sonderfall ist die Erkrankung kurz vor einem Urlaub oder während des Urlaubs. Sofern der Arbeitnehmer eine Krankschreibung durch einen Arzt vorweisen kann, werden die Tage seiner Arbeitsunfähigkeit, die in den Urlaub fallen, auf seinen Jahresurlaub nicht angerechnet, das heißt die Urlaubstage verfallen nicht, sondern können später noch einmal in Anspruch genommen werden.

Deshalb sollte ein Arbeitnehmer, der während seines Urlaubs erkrankt, daran denken, sofort einen Arzt aufzusuchen, um sich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen, außerdem sollte er diesen "Gelben Schein" möglichst schnell dem Arbeitgeber zukommen lassen.

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