Arbeitsrecht: Wieviel Urlaub kann ich beanspruchen?

Arbeit Betrieb
28.05.20092248 Mal gelesen

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr, dies ergibt sich aus § 3 Bundesurlaubsgesetz.

Als Werktag gilt jeder Tag, der kein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Also gilt auch der Samstag als Werktag. In vielen Betrieben wird am Samstag nicht gearbeitet, so daß in einem solchen Fall der Mindesturlaub nicht 24 Tage beträgt, sondern nur 20 Tage - was aber für den Arbeitnehmer kein Nachteil ist, da er für die Samstage keinen Urlaub in Anspruch nehmen muß.

Menschen mit einer Behinderung können mehr Urlaub beanspruchen, nämlich zusätzlich 5 Arbeitstage.

Das Bundesurlaubsgesetz regelt aber nur den Mindesturlaub: wie viele Urlaubstage der einzelne Arbeitnehmer hat, richtet sich in erster Linie nach seinem Arbeitsvertrag. Sind dort z. B. 28 Tage vereinbart, dann gelten diese 28 Tage, für den Menschen mit Behinderung 33 Tage.

Es lohnt sich aber auch, in einen möglicherweise geltenden Tarifvertrag zu schauen, gerade die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst sehen häufig einen umfangreicheren Urlaub vor, der zudem noch gestaffelt ist, das heißt mit der Dauer der Tätigkeit oder dem Lebensalter steigt.

Wer im Zweifel ist, wieviel Urlaub er denn nun beanspruchen kann, sollte sich von einem Anwalt beraten lassen und zu dem Beratungsgespräch seinen Arbeitsvertrag sowie alle eventuellen Änderungsverträge mitbringen.

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