Münchener Gericht sieht Auskunftsanspruch gegen Filesharer als sehr weit.
Eine Beschränkung des Auskunftsanspruchs beim Provider, wer denn nun Anschlussinhaber sei, bei der Verfolgung von Filesharing und Urheberechtsverstößen ist nach Ansicht der Richter aus München keinesfalls auf nur 6 Monate beschränkt. Eine urheberrechtlich relevante Verwertungsphase, wie sie zuletzt das OLG Köln (Beschluss vom 27. Dezember 2010, Aktenzeichen 6 W 155/10) angenommen hatte, gäbe es nicht.
Abmahnung, Vertragsstrafe und Lizenzanalogie...Finger weg von fremdem Kartenmaterial.
Es passiert schon mal: Der Webdesigner war sich noch sicher, die Karte und Anfahrtsskizze könne bei mehr oder weniger starke „Veränderung oder Verzerrung“ auf der neuen Homepage verwendet werden um Kunden ans Ziel zu bringen und schon kommt eine Abmahnung wegen der Veröffentlichung eines nicht lizenzierten Stadtplan- / Landkartenausschnitts ins Haus.
Firmenschilder die auf Büroräume einer Praxis hinweisen nehmen eine Sonderstellung im Mietrecht ein. Bei Verlassen der Mieträumlichkeiten dürfen diese Reklameschilder eine Zeit lang mit entsprechendem Hinweis auf den Umzug hängen bleiben - auch über die eigentliche Mietzeit hinaus. In der Regel kann man von sechs Monaten als „angemessenen“ Zeitraum ausgehen.
Es dürfte sich bereits rum gesprochen haben, dass Rechtsschutzversicherungen bei Urheberrechtsverletzungen wie zum Beispiel dem Download von Musik, Filmen, Bildern oder E -Books, aufgrund der vertraglichen Bedingungen nicht eintrittspflichtig sind.
Das heißt, wer das Urheberrecht verletzt und bei einem Rechtsanwalt Rat sucht, muss die hierfür entstehenden Kosten selbst tragen.
Beim Filesharing erwischt?
Abmahnungen durch Rechtsanwälte der Medienindustrie machen auch vor Osterferien oder Feiertagen nicht halt. Im Gegenteil, diese Zeit wird gezielt zur Abmahnung von Filesharing und Upload in den einschlägigen Tauschbörsen genutzt. Massenhaft werden während der Ferien- und Feiertage wieder Songs, Filme und Software aber auch der Download von Bildern und Benutzersoftware abgemahnt. Das zeigt die Erfahrung aus dem Jahre 2010 und die nun bereits ansteigenden Fallzahlen