Namens- und Praxisschilder nach Umzug?, Firmenschild und Reklameschild nach Ende der Mietzeit?

Namens- und Praxisschilder nach Umzug?, Firmenschild und Reklameschild nach Ende der Mietzeit?
03.05.20111486 Mal gelesen
Firmenschilder die auf Büroräume einer Praxis hinweisen nehmen eine Sonderstellung im Mietrecht ein. Bei Verlassen der Mieträumlichkeiten dürfen diese Reklameschilder eine Zeit lang mit entsprechendem Hinweis auf den Umzug hängen bleiben - auch über die eigentliche Mietzeit hinaus. In der Regel kann man von sechs Monaten als „angemessenen“ Zeitraum ausgehen.

Der Anspruch wird direkt aus dem Mietrecht hergeleitet. Es besteht ein verlängertes Gebrauchsrecht an der Fassade. Dieser Rechtsgedanke geht bereits auf die Rechtsprechung des Reichsgericht zurück und wird aktuell diskutiert ggf. in die Musterberufsordnung der Ärzte integriert zu werden.

Das Privileg der "freien Berufe" also Ärzte, Anwälte, Architekten wird auch auf viele Gewerbetreibende anzuwenden sein, wobei dies Streitpotential birgt.

Bei einem neuen Mietvertrag über Gewerbe- oder Praxisräume sollte am Besten gleich bei der Vertragsgestaltung darauf geachtet werden, zum einen dieses Recht auf ein Praxisschild einzelvertraglich abzusichern und zeitlich auf ein Jahr zu verlängern, um Streit aus dem Wege zu gehen. Dann spielt die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe keine Rolle mehr.

Wichtig bei Ärzten ist, dass der Konkurrenzschutz vom Vermieter beachtet wird. Außerdem empfiehlt es sich gerade für Ärzte von ihrem, wenn auch sehr stringentem und geregeltem, Werberecht Gebrauch zu machen und die Patienten und Klienten auf den Ortswechsel zusätzlich per neutraler Info-Post hinzuweisen.

Sollte nur ein Geschäftspartner aus der Praxis wechseln, so gebietet meist der Berufs- und Standesrecht, dass hierauf außen an den Geschäftsräumen hinzuweisen ist.


Thema: Firmenschild nach Kündigung und Umzug, Vermieter entfernt ein Firmenschild

Was passiert mit dem Firmenschild nach dem Auszug aus dem Büro?

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