Feiertage, Ferien oder größere Sportanlässe sind immer ein beliebter Zeitpunkt der Medienindustrie ihre Anwälte los zu lassen. So auch just wieder an den „tollen“ Tagen. Bereits ab Donnerstag (Weiberfastnacht) meldeten sich zahlreiche Mandanten mit Abmahnungen der Anwälte Rasch, Waldorf Frommer, Dr. Bindhard und Kollegen (Linden), Kornmeier und Partner, Sasse und Partner sowie Nümann und Lang. Allein für das letzte Cebit-Wochenende liegen uns ein halbes Dutzend Abmahnungen vor. Besonders häufig finden sich Abmahnungen von sog. „Chart-Containern“, also Zusammenstellungen und Samplern aktueller Musik. Die letzten Auskünfte bei den Netzbetreibern, die per Gerichtsbeschluss erfragt werden, liegen dabei auf Ende Februar. Die Medienindustrie arbeitet mitunter erstaunlich schnell.
Gießen (zrwd): Was im Netz über Kinder publiziert wird, ist Sache der Eltern. Im Scheidungsfall entscheidet dies ggf. allein der erziehungsberechtigte Elternteil.
Einem Vermieter ist es nicht gestattet, eigenmächtig und eben ohne einen Räumungstitel in den Händen zu halten, eine Wohnung zu leeren, die er für nunmehr unbewohnt hält, weil der Mieter offenbar verschwunden ist.