Abmahnwahn an den tollen Tagen - Die Medienindustrie schlägt erneut zu

Abmahnwahn an den tollen Tagen - Die Medienindustrie schlägt erneut zu
08.03.2011672 Mal gelesen
Feiertage, Ferien oder größere Sportanlässe sind immer ein beliebter Zeitpunkt der Medienindustrie ihre Anwälte los zu lassen. So auch just wieder an den „tollen“ Tagen. Bereits ab Donnerstag (Weiberfastnacht) meldeten sich zahlreiche Mandanten mit Abmahnungen der Anwälte Rasch, Waldorf Frommer, Dr. Bindhard und Kollegen (Linden), Kornmeier und Partner, Sasse und Partner sowie Nümann und Lang. Allein für das letzte Cebit-Wochenende liegen uns ein halbes Dutzend Abmahnungen vor. Besonders häufig finden sich Abmahnungen von sog. „Chart-Containern“, also Zusammenstellungen und Samplern aktueller Musik. Die letzten Auskünfte bei den Netzbetreibern, die per Gerichtsbeschluss erfragt werden, liegen dabei auf Ende Februar. Die Medienindustrie arbeitet mitunter erstaunlich schnell.

In keinem Fall sollten die Unterlassungserklärungen voreilig unterschrieben und zurückgesendet werden. Wenn der Gegner erst eine Unterschrift in Händen hält, lässt sich meist nicht mehr über den Preis verhandeln oder ein Sachargument austauschen.
Ihr Anwalt sollte die Unterlassungserklärung und insbesondere die "Verpflichtungserklärung" (meist integrierter Bestandteil!) auf Besonderheiten überprüfen, bevor die Erklärung abgegeben wird. Anschließend können ggf. Vergleichsverhandlungen mit den Gegnern aufgenommen werden.

Quotenmäßig sind es geschätzte 75% die sich auf Downloads über Bittorrent-Clients beziehen, seltener sind eMule/eDonkey Netzwerke oder P2P-Tauschbörsen aus dem Bereich "BearShare/LimeWire".

 

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