Filesharing nun länger verfolgbar!

29.07.2011 827 Mal gelesen
Münchener Gericht sieht Auskunftsanspruch gegen Filesharer als sehr weit. Eine Beschränkung des Auskunftsanspruchs beim Provider, wer denn nun Anschlussinhaber sei, bei der Verfolgung von Filesharing und Urheberechtsverstößen ist nach Ansicht der Richter aus München keinesfalls auf nur 6 Monate beschränkt. Eine urheberrechtlich relevante Verwertungsphase, wie sie zuletzt das OLG Köln (Beschluss vom 27. Dezember 2010, Aktenzeichen 6 W 155/10) angenommen hatte, gäbe es nicht.

Wohlgemerkt, der Provider als solches speichert IP Nummern nur wenige Tage (7-10 Tage),danach löscht er sie aus Datenschutz- und letzlich auch Kostengründen. Aber der Auskunftsanspruch, den der Abmahnanwalt an den Provider über das entsprechende Gericht hereinreicht, war jedenfalls nach Ansicht der Richter am OLG Köln auf Werke beschränkt, die sich noch in einer 6-monatigen Verwertungsphase (Abverkauf über Handel/Internet) befanden. Eine weitergehende Verwertungsphase musste individuell nachgewiesen werden, anhang bspw. von Verkaufszahlen. Damit entfiel für zahlreiche Urheberrechtsverletzungen bezüglich älterer Stücke eine Verfolgbarkeit - die Stücke, Filme und Daten waren schlicht zu alt.

Anders nun das Landgericht in München:
Illegal angebotene Werke im Internet könnten viel länger verfolgt werden, selbst wenn sich "Anbieten" nur auf einen kurzen Augenblick oder Moment beschränkt.

Das Landgericht München stützt sich damit auf eine Studie wonach 98,8 Prozent des Bittorrent-Datenstroms illegal sei.


Quellen: Heise und das Institut für Urheber- und Medienrecht in München

[weiterlesen hier:]

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-fasst-Auskunftsanspruch-bei-illegalem-Filesharing-sehr-weit-1283004.html

http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/4338/


[Anmerkung: Die Gefahr für den Rechteverletzer, bzw. Anschlussinhaber, den man grundsätzlich in einer Verantwortung sieht, ist das fortan deutlich mehr Fälle über den "fliegenden Gerichtsstand" in München verhandelt werden]