Pacht - Agrarrecht
...Pacht - Agrarrecht Normen §§ 585 – 597 BGB LPachtVG LwVfG Information 1 Allgemein Landpacht ist nach der gesetzlichen Definition des § 585 S. 1 BGB die Verpachtung eines Grundstücks mit oder ohne die der Bewirtschaftung dienenden Wohn- und Wirtschaftsgebäude zur landwirtschaftlichen Nutzung. Landwirtschaft i.S.d. Gesetzes ist die Bodenbewirtschaftung, die Tierhaltung zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse und der Gartenbau....