Nachtarbeit
...Nachtarbeit Normen § 2 Abs. 3 ArbZG § 6 ArbZG § 7 f. TVöD § 7 f. TV-L Information 1 Allgemein Nachtarbeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer mehr als zwei Stunden während der gesetzlichen Nachtzeit arbeitet.Als Nachtzeit im arbeitsrechtlichen Sinne wird gemäß der gesetzlichen Definition des § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr angesehen, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr...
.......