Rechtswörterbuch

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Amtsdelikte

 Normen 

§ 331 StGB

§ 332 StGB

 Information 

Straftatbestände: Die § 331 f StGB werden als Straftaten im Amt bzw. Amtsdelikte bezeichnet. Sie sollen das Vertrauen der Allgemeinheit in den Staat und die Amtsführung seiner Bediensteten sichern. Zu den Amtsdelikten gehören u.a.:

 Siehe auch 

Amtsträger

OLG Düsseldorf 16.10.2000 - 1 Ws 534/00 (Träger eines kirchlichen Amtes kein Amtsträger)