Amtsdelikte
Normen
Information
Straftatbestände: Die § 331 f StGB werden als Straftaten im Amt bzw. Amtsdelikte bezeichnet. Sie sollen das Vertrauen der Allgemeinheit in den Staat und die Amtsführung seiner Bediensteten sichern. Zu den Amtsdelikten gehören u.a.:
Vorteilsnahme
Siehe auch
OLG Düsseldorf 16.10.2000 - 1 Ws 534/00 (Träger eines kirchlichen Amtes kein Amtsträger)