Amtsdelikte
Normen
Information
Straftatbestände: Die § 331 f StGB werden als Straftaten im Amt bzw. Amtsdelikte bezeichnet. Sie sollen das Vertrauen der Allgemeinheit in den Staat und die Amtsführung seiner Bediensteten sichern. Zu den Amtsdelikten gehören u.a.:
Vorteilsnahme