Kreditbetrug: Rechtsanwalt Dr. Rönsberg erklärt, was im Falle einer Anzeige zu beachten ist

Kreditbetrug: Rechtsanwalt Dr. Rönsberg erklärt, was im Falle einer Anzeige zu beachten ist
16.06.201313965 Mal gelesen
Erhält man eine Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf „Kreditbetrug“, § 265b StGB, § 263 StGB, so gibt es einiges zu beachten. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Strafverteidiger und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt einen ersten Überblick zum Thema Kreditbetrug.

Eine Anzeige wegen Kreditbetrug kann strafrechtliche und zivilrechtliche Fragen aufwerfen

Der erfahrene Anwalt und Strafverteidiger weiß: in wirtschaftlich schwierigen Zeiten häufen sich die Anzeigen wegen Kreditbetrugs. Der Vorwurf der Polizei oder Staatsanwaltschaft lautet dann etwa, dass über die Verwendung des Kredits oder über die Werthaltigkeit von Sicherheiten getäuscht worden sei. Eine Anzeige wegen Kreditbetrugs kann jedoch von einer Bank oder einem anderweitigen Kreditgeber auch gezielt dazu eingesetzt werden, den Kreditnehmer zur Rückzahlung des Kredits zu bewegen und Druck auszuüben. Oftmals sind daher im Falle einer Anzeige wegen Kreditbetrugs vom Rechtsanwalt nicht nur strafrechtliche, sondern auch bankrechtliche Fragestellungen abzuklären. Wird der Kreditgeber im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe getäuscht, so kann dies zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren (Kreditbetrug, § 265b StGB) bzw. sogar 3 Jahren (Betrug, 263 StGB) führen. Daneben drohen zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Strafverteidiger und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt einen ersten Überblick, worauf es beim Kreditbetrug ankommt.

Kreditbetrug im eigentlichen Sinne (§ 265b StGB) oder Betrug in Zusammenhang mit einem Kredit (§ 263 StGB)

Zunächst ist abzuklären, ob der Vorwurf auf Kreditbetrug gem. § 265b StGB oder Betrug gem. § 263 StGB lautet, denn für einen Betrug gem. § 263 StGB sieht das Gesetz eine erheblich höhere Strafe vor und nur bei diesem ist schon der Versuch strafbar. Die wesentlichen Unterschiede liegen darin, dass ein Kreditbetrug i.S.d. § 265b StGB voraussetzt, dass der Kredit für einen Betrieb oder ein Unternehmen bestimmt war ("Betriebskredit"). Täuschungen im Zusammenhang mit einem "Privatkredit" können also kein Kreditbetrug im Sinne des § 265b StGB darstellen. Handeln sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer für einen Betrieb oder ein Unternehmen, so kann jedoch als Tatbestandsvoraussetzung schon eine Täuschung zur Verwirklichung des Delikts ausreichen. Einen Betrug in Zusammenhang mit einer Kreditvergabe (§ 263 StGB) kann dagegen jeder begehen. Allerdings reicht hier eine bloße Täuschung nicht zur Verwirklichung der Straftat aus. Die Strafbarkeit für vollendeten Betrug gem. § 263 StGB setzt vielmehr voraus, dass der Kreditgeber in Folge der Täuschung einen Irrtum erleidet und eine Vermögensverfügung vornimmt, die zu einem Vermögensschaden führt.

Was ist im Falle einer Anzeige wegen Kreditbetrugs zu tun?

Kreditbetrug gem. § 265b StGB und Betrug gem. § 263 StGB können auch nebeneinander vorliegen. Nach der herrschender Meinung in der Rechtsprechung tritt in einem solchen Fall jedoch der Kreditbetrug gem. § 265b StGB hinter der Vollendung oder dem Versuch des Betrugs gem. § 263 StGB zurück, d.h. es erfolgt nur eine Bestrafung wegen Betrugs. Das Ziel des Strafverteidigers oder Anwalts wird es jedoch sein, es bei einer Strafanzeige wegen Kreditbetrugs schon nicht zur Hauptverhandlung kommen zu lassen, sondern eine Einstellung im Vorverfahren zu erreichen. Denn die Staatsanwaltschaft kann - mit Zustimmung des Gerichts - ein Ermittlungsverfahren wegen Kreditbetrugs aus verschiedenen Gründen einstellen, etwa wegen "geringer Schuld" (§ 153 StPO), gegen Auflagen oder Weisungen (§ 153a StPO) oder nach einer Schadenswiedergutmachung (§ 153b StPO). Kommt eine Einstellung nicht in Betracht und scheint eine Verurteilung unvermeidlich, so kann der Anwalt ggf. anregen, dass das Verfahren durch einen Strafbefehl beendet wird. Denn das Strafbefehlsverfahren erfolgt schriftlich und erspart dem Angeschuldigten das persönliche Erscheinen im Hauptverfahren.

Rechtsanwalt sollte im Einzelfall prüfen, wie auf die Anzeige wegen Kreditbetrugs zu reagieren ist

Ob ein Kreditbetrug gem. § 265b StGB oder ein Betrug gem. § 263 StGB vorliegt, was im Falle einer Anzeige konkret zu veranlassen ist und welche Strategie oder Verteidigung die Richtige ist, sollte im Einzelfall von einem Anwalt abgeklärt werden. Nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg sollte ein Beschuldigter im Falle einer Anzeige wegen Kreditbetrugs jedenfalls erst einen Strafverteidiger kontaktieren, bevor er gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft irgendwelche Angaben macht. Denn allzu leicht unterlaufen bei der Vernehmung Fehler, die später nur schwer korrigiert werden und fatale Folgen haben können.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Strafverteidiger und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, steht für Rückfragen zum Thema Kreditbetrug jederzeit gerne zur Verfügung.

SLB Kloepper Rechtsanwalte

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