CFB 161 Schiffsflottenfonds 3: Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Wirtschaft und Gewerbe
07.04.2017230 Mal gelesen
CFB 161 Schiffsflottenfonds 3: Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen

 

Anleger des CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 dürften von der Entwicklung ihrer Geldanlage enttäuscht sein. In vielen Fällen haben die Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings müssen sie die Verjährungsfrist im Auge behalten. Mögliche Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach der Zeichnung der Anteile.

 

Der CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 wurde im März 2007 platziert und zur Beteiligung angeboten. Die Fondsgesellschaft investierte in die beiden Containerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS CMA CGM Mimosa (ehemals MS Monaco) und E.R. Martinique (ehemals MS Martinique). Zu diesem Zeitpunkt stellte sich die Lage der Handelsschifffahrt noch komplett anders dar. Dementsprechend flossen in den ersten Jahren auch die Ausschüttungen an die Anleger. Das änderte sich allerdings als die Festcharterverträge ausgelaufen und die Folgen der Finanzkrise 2008 für die Handelsschifffahrt deutlich spürbar wurden. Die sinkende Nachfrage führte zu einem Einbruch der Charterraten und dies brachte die Wirtschaftlichkeit etlicher Schiffsfonds in Gefahr. Das bekamen regelmäßig auch die Anleger zu spüren. Ausschüttungen blieben ganz oder teilweise aus und die Hoffnungen auf eine ordentliche Rendite hatten sich zerschlagen. Oft genug stand am Ende die Insolvenz der Fondsgesellschaft, die vielen Anlegern den Totalverlust ihrer Einlage bescherte.

 

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Schiffsfonds-Anleger haben in den vergangenen Jahren bereits viel Geld verloren. Allerdings gibt es auch rechtliche Möglichkeiten, sich gegen diese Verluste zu wehren. Denn oftmals können Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden.

 

Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört es, nicht nur die Vorzüge einer Kapitalanlage zu nennen, sondern auch ihre Risiken umfassend und verständlich darzustellen. So sind Schiffsfonds keineswegs die sicheren und renditestarken Geldanlagen als die sie in den Beratungsgesprächen gerne dargestellt wurden. Tatsächlich sind Schiffsfonds etlichen Risiken ausgesetzt und haben daher einen spekulativen Charakter. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. Schon aufgrund des Totalverlust-Risikos sind Schiffsfonds als Geldanlage zur Altersvorsorge grundsätzlich ungeeignet. Sollten die Anleger in den Beratungsgesprächen über die Risiken oder hohe Vermittlungsprovisionen im Unklaren gelassen worden sein, bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.