Bundesrat fordert verbesserten Verbraucherschutz bei Werbeanrufen

Wettbewerbsrecht
02.05.201850 Mal gelesen
Der Bundesrat hat zum verbesserten Schutz der Verbraucher vor verbotenen Werbeanrufen einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser sieht Verschärfungen bei den bereits vorhandenen Regelungen aus dem Werberecht vor.

Gesetzesänderung bereits 2013 beschlossen

Trotz der bereits 2013 verschärften Vorschriften zur Werbung mittels Telefonanrufen floriert das Geschäft mit den Werbeanrufen. Dies ergaben nun Erhebungen der Verbraucherzentralen. Vielfach werden Verträge abgeschlossen, ohne dass es der Verbraucher wirklich merkt. Verbraucher fühlen sich oft durch die ungebetenen Anrufe gestört und gedrängt, auf Angebote der Unternehmen vorschnell einzugehen. Damit soll nach dem Wunsch der Länder nun endgültig Schluss sein.
Nach Vorstellung des Bundesrates sollen beispielsweise Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur dann auch wirklich gültig sein, wenn der Verbraucher sie ausdrücklich und formgerecht nachträglich bestätigt. Mit schärferen Bestimmungen sollen die unseriösen Geschäftspraktiken wirkungsvoller unterbunden werden.

Bundesrat bemängelt fehlende Durchsetzbarkeit

Der Bundesrat bemängelt insbesondere, dass die bereits bestehenden Vorschriften bislang noch nicht evaluiert wurden. Eine weitere Verzögerung der Maßnahmen sei daher nicht hinnehmbar. Die jetzt noch einmal beschlossene Initiative wird nun erneut über die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Bis die vorgeschlagenen Verschärfungen also tatsächlich umgesetzt werden, ist es noch ein langer Weg.

Derzeit ist es beispielsweise bereits verboten, Verbraucher ohne ausdrücklicher Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Die Unternehmen finden aber immer wieder Wege, um dieses Erfordernis zu umgehen. Solange die Vorgaben nicht strikt durchgesetzt werden und die Sanktionen im Vergleich zu den Gewinnen der Werbeanrufe relativ gering ausfallen, werden auch die Unternehmen ihre Geschäftspraktiken nicht ändern. Auf diesem Gebiet herrscht also noch einiger Handlungsbedarf.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/werberecht.html