Abmahnung des IDO Interessenverbandes wegen Wettbewerbsverstößen auf Dawanda

13.07.2017208 Mal gelesen
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. mahnt angebliche Wettbewerbsverstöße einer DaWanda Händlerin ab, die Textilwaren anbietet und fordert Unterlassung sowie die Erstattung von Abmahnkosten.

Mit Schreiben vom 10.07.2017 mahnt der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. aus Leverkusen eine Dawanda-Händlerin ab, die falsche Angaben zum Vertragsschluss sowie zu der Lieferfrist gemacht haben soll.

Abmahnung des IDO Interessenverbandes - Hintergrund

Der IDO Interessenverband hat nach eigenen Angaben ca. 1.800 Mitglieder, u. a. auch solche, die ihre Waren bei eBay, Amazon, Dawanda und anderen Verkaufsplattformen sowie in eigenen Onlineshops anbieten. Dem Verband gehören nach den Darstellungen des Verbandes z. B. auch 118 Accessoires-, 248 Textilien- und 45 Hobby- und Bastelartikelhändler an, die ihre Ware auch über die Händlerplattform DaWanda vertreiben, so dass der Verein im vorliegenden Fall die Interessen seiner Mitglieder verfolgt.

Der IDO Interessenverband ist ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen i. S. des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG und er besitzt personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung, um seine satzungsgemäßen Zwecke zu verfolgen. Die Aktivlegitimation ist bereits durch eine Vielzahl deutscher Gerichte bestätigt worden, die in der Abmahnung teilweise aufgeführt werden.

Im vorliegenden Wettbewerbsfall geht es um falsche Angaben zum Vertragsschluss sowie falsche Lieferfristen.

Nach Auffassung des IDO Interessenverbandes müssen nach Art. 246 § 1 I Nr. 3 EGBGB Angaben über den Vertragsschluss gemacht werden. Die von der Onlinehändlerin gemachten Angaben würden im Widerspruch zu Punkt IV. der Dawanda-AGB, die von den Händlern als Dawanda-Mitglieder verbindlich einzuhalten seien, stehen. Danach wäre ein "Sofort-Kaufen"-Angebot eines Händlers verbindlich, so dass es in der Hand des Kunden läge, den Vertrag durch betätigen des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" anzunehmen.

In der von den Dawanda-AGB abweichenden Regelung, die z. B. durch die Verwendung des Wortes "ausschließlich" oder durch die Darstellung falscher Abläufe zum Vertragsabschluss erfolgen, liegt zugleich eine für den Kunden, der ja ebenfalls Dawanda-Mitglied und somit den Dawanda-AGB unterworfen sei, eine überraschende und daher unwirksame Klausel.

Ferner sei nach Auffassung des IDO Interessenverbandes die Angabe einer Lieferfrist nicht hinreichend bestimmt. Ein Durchschnittskunde müsse ohne Schwierigkeiten in der Lage sein, das Ende der Frist berechnen und bestimmen zu können. Nicht hinreichend bestimmte Lieferzeitangaben würden dazu führen, dass die Leistungszeit mehr oder weniger in das Belieben des Unternehmers gestellt werden würde, was gegen § 308 Nr. 1 BGB verstoßen soll.

Bei der von der Onlinehändlerin verwendeten Klausel würde der Verbraucher nicht nur sein Einverständnis zum Regelfall, sondern auch zu dem Ausnahmefall geben. Abgesehen davon, dass schon nicht erkennbar sein soll, wann der Regelfall und wann der Ausnahmefall eintritt, wäre das Ende beim Ausnahmefall überhaupt nicht bestimmbar. Damit wäre die gesamte Klausel unwirksam.

Verbraucher- bzw. kundenfeindliche Vertragsbedingungen sowie falsche Verbraucherinformationen würden dazu führen, dass der Verbraucher bzw. Kunde ihm günstige Rechte nicht ausüben würde bzw. in die Irre geführt werden würde. Hieraus könnte ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil gegenüber einem rechtstreuen Mitbewerber resultieren.

Gleichzeitig würde dies einen Verstoß gegen §§ 3, 3a, 5 und 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bedeuten.

Abmahnung des IDO Interessenverbandes - Was wird gefordert?

Die Betroffene wird aufgefordert, die gerügten Wettbewerbsverstöße ab sofort zu unterlassen. Die Wiederholungsgefahr werde nur ausgeräumt durch Abgabe einer mit einem Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungserklärung. Das Gesetz sehe das Abmahnverfahren ausdrücklich vor. Es diene nach Darstellungen des IDO Interessenverbandes dazu, eine ansonsten notwendige Klage oder einstweilige Verfügung, die mit erheblichen Kosten für den Wettbewerbsstörer verbunden ist, zu vermeiden. Eine Unterlassungserklärung liegt vorformuliert bei. Zur Abgabe der Unterlassungserklärung wird eine Frist von einer Woche gesetzt.

Schließlich wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 232,05 ? inkl. MwSt. gefordert.

Abmahnung des IDO Interessenverbandes - Was können Sie tun?

Es ist gefährlich, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da insoweit sichergestellt werden muss, dass kein weiterer Verstoß erfolgt. Dies einzuhalten, kann schwierig sein, insbesondere wenn man als Onlinehändler eine Vielzahl von Produkten vorhält. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung führt in der Regel zu einem Unterlassungsvertrag, so dass im Falle eines erneuten Verstoßes eine Vertragsstrafe von etwa 3.000,00 ? - 5.000,00 ? geltend gemachten werden kann. Im Rahmen dieses Unterlassungsvertrages haftet der Unterlassungsschuldner auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen, die die Webseiten möglicherweise pflegen. Wenn ein derartiges Haftungsrisiko nicht übernommen werden soll, so müsste möglicherweise über eine alternative Reaktionsmöglichkeit nachgedacht werden.

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverbandes erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich zur Verfügung. Im Zuge dessen überprüfe ich die Abmahnung und zeige Ihnen die Handlungsmöglichkeiten auf. Meine Kanzlei hat Erfahrungen mit dem IDO Interessenverband aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.

Wir unterstützen Sie gerne und empfehlen Ihnen zusammenfassend:

  • Bleiben Sie gelassen,
  • Geben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab,
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
  • Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist durch einen Fachanwalt