Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Aktivlegitimation

Normen

Gesetzlich nicht geregelt.

Information

Prozessanforderung an die Parteien eines Prozesses.

Im Rahmen einer Klage ist aktiv- bzw. passivlegitimiert, wer materiell-rechtlich Inhaber des Rechts ist und zur Geltendmachung des Rechts befugt ist bzw. der geltend gemachte Anspruch sich gegen den Beklagten richtet.

Die Aktiv- bzw. Passivlegitimation ist eine Frage der Begründetheit der Klage. Die Aktivlegitimation ist von der Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden, die im Rahmen der Zulässigkeit der Klage zu prüfen ist:

  • Die Aktiv- bzw. Passivlegitimation betrifft die materiell-rechtliche Befugnis zur Geltendmachung des Anspruchs.

  • Die Prozessführungsbefugnis betrifft die prozessuale Befugnis zur Geltendmachung des Anspruchs.

metis