Der Sachverhalt
Der Abgemahnte verkauft auf der Internethandelsplattform eBay Waren, die vor allem aus dem Segment der Elektronikteile und -zubehör. Das Angebot, auf das sich die uns nun vorliegende Abmahnung bezieht, enthält die Angabe "24 Monate Herstellergarantie".
Diese Angabe erachtet der VDAK als unzureichend.
Wettbewerbsrechtlicher Verstoß
In rechtlicher Hinsicht sieht der VDAK in dieser Angabe einen Verstoß gegen die Verkäuferpflichten aus Art. 246 §1 Abs. 1 S.1 Nr. 5, Art. 246a §4 Abs. 1 EGBGB, die die Informationspflichten eines Unternehmers auflisten.
Eine solche Verletzung der Informationspflichten stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht im Sinne des §3a UWG dar.
Berechtigung der Geltendmachung durch den VDAK
Etwaige Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können jedoch nicht beliebig geltend gemacht werden. Häufig kommt es vor, dass sich ein Marktteilnehmer oder ein Unternehmer anwaltlich vertreten lässt. Vorliegend beruft sich der VDAK als Verein auf §8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, wonach auch Verbände von Unternehmen mit dem Angebot gleicher Dienstleistungen von Marktteilnehmern zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen berechtigt sind.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen der Verletzung von Informationspflichten erhalten?
Falls auch Sie eine Abmahnung wegen der Verletzung von informationspflichten erhalten haben, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren. Nehmen6 Sie die Abmahnung ernst nehmen und auch reagieren. Ein überstürztes Handeln, ist jedoch für Sie auch nicht vorteilhaft.
Es gilt: Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Dennoch empfehlen wir, unterschreiben Sie nichts voreilig und zahlen Sie den Betrag nicht sofort, ohne sich zuvor anwaltlich beraten zu lassen.
Gerne können Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren, wir verteidigen bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Urheberrechts. Kostenlos bieten wir Ihnen ein Erstgespräch an, in dem wir gemeinsam mit Ihnen ein weiteres Vorgehen besprechen und die Erfolgschancen einschätzen können. Deshalb können Sie uns gerne jederzeit Ihre Abmahnung zu schicken oder sich telefonisch melden. Gemeinsam können wir dann gerne ein weiteres Vorgehen planen.
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