Neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013
08.01.2016175 Mal gelesen
Am 09.01.2016 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft (ODR-Verordnung), die Onlineshopbetreiber dazu verpflichtet, einen Hyperlink auf die neue OS-Plattform der EU-Kommission zu setzen.

Das EU-Parlament sowie der EU-Rat haben am 21.05.2013 die EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung) erlassen, welche am 09.01.2016 in Kraft tritt.

Hintergrund der OS- Plattform?

Die OS- Plattform soll der Beilegung von Streitigkeiten dienen, die sich aus dem Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ergeben. Hierdurch wird Verbrauchern bei Online-Geschäften die Möglichkeit eingeräumt Beschwerden einzureichen.

Die OS-Plattform wird nur für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen, die online geschlossen wurden, zur Verfügung stehen. Die ODR-Verordnung umfasst dabei sämtliche Onlineangebote, also Shops und auch solche, die nur über Verkaufsplattformen / Marketplaces (ebay, Amazon) verkaufen und (In-)App-Verkäufer.

Hierzu wird eine Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) im Internet geschaffen, die wohl am 15.02.2016 zur Verfügung stehen wird (ec.europa.eu/consumers/odr/).

Informationspflichten für Onlinehändler:

Derzeit ist die Plattform nicht erreichbar. Onlineshopbetreiber müssen jedoch bereits ab Inkrafttreten der Verordnung gemäß Art. 14 der ODR-Verodrnung auf der Website einen Link auf die OS-Plattform zur Verfügung stellen.

Artikel 14 lautet:

"In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online- Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail- Adressen an."

Handlungsanweisung für Onlinehändler:

Zur Sicherheit sollten Sie kurzfristig innerhalb Ihres Impressums folgende Formulierung vorhalten und Ihre Emailadresse eintragen:

"Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform ("OS-Plattform") eingerichtet, an die Sie sich demnächst wenden können. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/" Unser Emailadresse lautet: hier bitte Ihre Emailadresse eintragen"

 

Handelsplattformen EBAY, AMAZON etc.:

Auf den Plattformen eBay, Amazon etc. kann die Textpassage in das Feld Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Detaillierte Verkäuferinformationen eingefügt werden. Letztendlich kommt es nur darauf an, dass der Text an einer leicht zugänglichen Stelle platziert wird.

 

Neue Abmahnwelle erwartet

Wir von der Kanzlei Heidicker sind sicher, dass die Nichteinhaltung der ODR-Verordnung in den nächsten Monaten zu einer Abmahnwelle gegen viele Onlinehändler führen wird. Gerade die Tatsache, dass es sich um eine EU-Verordnung handelt dürfte dazu führen, dass viele Onlinehändler die Verpflichtung zum Vorhalten des Links schlicht und ergreifend übersehen werden.

Es handelt sich hierbei um eine Informationspflicht, deren Nichtvorhalten zu einem Wettbewerbsverstoß über § 3a UWG (Rechtsbruch) führt. Wir halten daher die Abmahngefahr für enorm.

Entgegen anders lautender Stimmen ist nach unserer Aufassung auch bereits jetzt die Abmahngefahr gegeben, wenngleich die Plattform derzeit noch nicht online ist. Setzen Sie daher bitte alles Erforderliche um.

Unsere Mandanten, die bereits ein AGB-Update Service bei uns gebucht haben, sind informiert und daher sicher.

AGB- Service

Sofern Sie bei der Erstellung von abmahnsicheren Rechtstexten für Onlineshops und alle bekannten Onlinemarktportale (AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutz, Pflichtinformationen für Onlinehandel) Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot, was im Hinblick auf die nötigen Rechtstexte 100% Sicherheit für Sie bedeutet.

Den Leistungsumfang unseres AGB-Update Service sehen Sie hier.

Sie erreichen uns per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de und telefonisch unter 02307/17062.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die Bearbeitung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

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