Zuckerkartell: Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können teuer werden

Zuckerkartell: Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können teuer werden
03.06.2015177 Mal gelesen
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und Kartellrecht können teuer werden. Auf das sog. „Zuckerkartell“ könnten noch hohe Schadensersatzforderungen zukommen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Drei große Zuckerhersteller sollen über mehrere Jahre ein Kartell gebildet haben, um die Zuckerpreise künstlich hochzuhalten. Vom Bundeskartellamt wurden sie deswegen bereits zu einer Geldbuße von insgesamt rund 280 Millionen Euro verurteilt.

Doch damit dürfte der Fall für die drei Unternehmen noch nicht ausgestanden sein. Denn wie das Handelsblatt berichtete, haben schon mehr als 100 mutmaßlich geschädigte Unternehmen Akteneinsicht beantragt und prüfen mögliche Schadensersatzansprüche. Dazu gehören offenbar Lebensmittelhersteller ebenso wie Supermarkt-Ketten. Auch wenn umstritten ist, wie hoch der Schaden für den Handel tatsächlich war, könnten auf das "Zuckerkartell" noch hohe Schadensersatzforderungen zukommen.

Das zeigt, wie teuer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht werden können. Das Wettbewerbsrecht stützt sich vor allem auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es soll dazu dienen, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und Verbraucher ebenso wie Mitbewerber und andere Marktteilnehmer vor unlauteren Methoden wie beispielsweise Preisabsprachen zu schützen. Verstöße werden streng geahndet. Nicht nur eine Kartellbuße kann die Folge sein, sondern auch die Schadensersatzforderungen Dritter. Auch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen können die Folge von Zuwiderhandlungen sein. Das kann die betroffenen Unternehmen viel Geld und auch viel Zeit kosten.

Damit es nicht zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen kommt, können sich Unternehmen von im Wettbewerbsrecht kompetenten Rechtsanwälten beraten lassen. Dadurch kann Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht oder das Kartellrecht vorgebeugt werden. Sollte schon eine Abmahnung eingegangen sein, ist es wichtig, zügig zu handeln, um weiteren Schaden abzuwenden. Wurde das eigene Unternehmen durch Verstöße anderer Marktteilnehmer gegen das Wettbewerbsrecht geschädigt, können natürlich auch die entsprechenden rechtlichen Schritte von der Abmahnung über die Unterlassungserklärung bis zur Schadensersatzforderung eingeleitet werden. Diese Ansprüche können sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durchgesetzt werden.

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