Urteil VW Abgasskandal: Schadensersatz für Touran 2.0 TDI mit EA 288

KAP Urteil VW Abgasskandal: Schadensersatz für Touran 2.0 TDI mit EA 288
04.05.2022154 Mal gelesen
Knapp 8.000 Euro plus Zinsen hat die VW AG dem Halter eines VW Touran gegen Rückgabe des Dieselfahrzeugs zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mandant hatte den Touran Diesel 2020 für 13.400 Euro mit einem Kilometerstand von 142.500 km erworben. Am 07.02.2022 betrug der Kilometerstand 186.986 km (Az. 20 O 407/21).

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KAP Rechtsanwälte hatten, so das Urteil, substantiiert dargelegt, dass in dem Touran eine unzulässige Abschalteinrichtungen, unter anderem eine temperaturabhängige Abschalteinrichtung, ein sogenanntes Thermofenster verbaut sind. Diese sorgen dafür, dass die Emissionsstrategie nur bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius vollumfänglich funktioniert, was lediglich den normierten Temperaturen einer Prüfsituation entspricht. 

Außerhalb dessen wird die Abgasreinigung jedoch in unzulässiger Weise minimiert. In Folge führt dies dazu, dass das Fahrzeug im normalen Betrieb die von der EU vorgegebenen Grenzwerte für schädliche Stickoxide nicht einhält. 

Volkswagen bestritt in dem Verfahren nicht, dass die Fahrzeuge unter Realbedingungen die Grenzwerte nicht einhalten, sondern argumentierte damit, dass es nur auf die Werte auf dem Prüfstand ankomme. Das Gericht teilte jedoch die Auffassung unserer Anwälte und sprach VW schadensersatzpflichtig. Grenzwerte, so das Gericht mit Verweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung, seien unter allen normalen Betriebszuständen einzuhalten. 

Klare Urteilsbegründung

Nach Auffassung des Landgericht Stuttgart habe die Volkswagen AG bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug die EG-Verordnung Nr. 715/2007 nicht eingehalten. Diese Verordnung setzt einen Grenzwert für schädliche NOx-Emissionen von 180 mg/km für Euro 5 und 80 mg/km für Euro 6 Fahrzeuge fest.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu der Verordnung seien die dort genannten Grenzwerte für Schadstoffausstoß auch im realen Fahrbetrieb einzuhalten, hält das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil fest. Das Gericht bezog sich in der Argumentation in bemerkenswerter Weise auf Rechtsprechungen unter anderem der höchsten Gerichte:    

  • EuGH, Urteil vom 13.12.2018 - T-339/16, juris Rn. 115 ff., insbesondere Rn. 118, 122 und 137
  • Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 23.09.2021 in den Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20, juris Rn. 92 ff.
  • Schlussanträge der Generalanwältin Eleanor Sharpston vom 30.04.2020 in der Rechtssache des EuGH C-693/18, juris Rn. 126
  • Schlussanträge des Generalanwalts M. Bobeck vom 10.06.2021 in der Rechtssache des EuGH C-177/19, juris Rn. 127 ff.
  • BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17, juris Rn. 10
  • OLG Naumburg, Urteil vom 09.04.2021 - 8 U 68/20, S. 7
  • LG Itzehoe, Urteil vom 24.06.2021 - 6 O 281/20, BeckRS 2021, 18982, Rn. 19
  • LG Köln, Urteil vom 16.06.2021 - 28 O 118/20, BeckRS 2021, 18983, Rn. 23
  • LG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2021 - 29 O 674/20, S. 9 ff.
  • LG Erfurt, Beschluss vom 15.11.2021 - 8 O 610/21, juris Rn. 49 f.

Der Wortlaut der Verordnung sei unmissverständlich, so der zuständige Richter weiter. Danach gelten die Vorschriften als unmittelbares EU-Recht für alle Automobilhersteller und nehmen diese ohne Ausnahme direkt in die Pflicht. VW könne seine Grenzwertüberschreitungen im Normalbetrieb auch nicht mit einem Schutz des Motors rechtfertigen.

Volkswagen habe das streitgegenständliche Dieselfahrzeug produziert und in den Verkehr gebracht. Der Konzern habe eine EG-Typgenehmigung erlangt, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt gewesen wären, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoff-Emissionen auch unter normalen Fahrbedingungen eingehalten werden, so das Urteil weiter.

Die Nichteinhaltung der genannten Vorgaben durch Volkswagen führte dazu, dass dem Kläger Schaden zugeführt wurde. Damit drohe jedem Halter dieses Fahrzeugtyps die Stilllegung sowie ein massiver Wertverlust seines Diesels. Insofern kann der Kläger gemäß § 249 BGBSchadensersatz verlangen. Volkswagen hat vier Wochen Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.  

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