Betrug beim Online-Banking – Direktbanken im Visier

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
25.06.2019169 Mal gelesen
Dass es beim Online Banking auch zu Betrugsfällen kommen kann, ist nicht neu. Allerdings gibt es nun den Verdacht, dass Betrüger Sicherheitslücken bei Direktbanken nutzen.

Einige Genossenschaftsbanken haben sich daher nach Medienberichten zu drastischen Maßnahmen entschlossen und den Zahlungsverkehr mit Direktbanken vorübergehend eingeschränkt.

Die Volksbank Freiburg hat beispielsweise den Zahlungsverkehr mit den Direktbanken N26, Fidor, Revolut, bunq und Solarisbank temporär komplett eingestellt. Hintergrund für die Maßnahme sei eine Zunahme von Betrugsfällen im Online-Banking. Nach der Anpassung der technischen Systeme wurde der Zahlungsverkehr wieder aufgenommen. Nach Angaben der Volksbank Freiburg gingen die Betrüger sehr schnell vor. Sobald die sich Zugang zum Online-Banking verschafft haben, würden die Gelder in kurzer Zeit auf Konten im Ausland überwiesen oder in Kryptowährungen umgetauscht.

Auch andere Genossenschaftsbanken sind vor dem Hintergrund von Betrugsfällen vorsichtig bei Überweisungen auf Konten von Direktbanken und schauen lieber zweimal hin oder nehmen Kontakt zu den Kunden auf, bevor sie die Überweisung tätigen.

 

Schadensersatz bei Betrug im Online Banking

 

Dass offenbar gerade Direktbanken von Betrügern genutzt werden, könnte an Schwächen bei den Identifikationsverfahren, z.B. bei der Foto-Identifikation liegen. Viele Direktbanken nutzen allerdings das als sicherer geltende Video-Identifikationssystem.

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte die N26 erst im Mai aufgefordert, interne Maßnahmen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern.

"Bei Betrug im Online-Banking soll der Schaden den Kunden im Normalfall ersetzt werden, solange der Kunde sorgfältig mit seine sensiblen Bankdaten umgegangen ist. Sollte es dennoch zu Schwierigkeiten kommen, weil einem das Konto von Betrügern leergeräumt wurde, sollten umgehend rechtliche Maßnahmen ergriffen werden", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de 

 

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